Am 8. September veröffentlichte die EU-Kommission eine delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821. Diese Anpassung betrifft die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang 1 der Dual-Use-Verordnung. Sie ist Teil einer globalen Strategie, um neue sicherheitskritische Technologien zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Die Änderungen basieren auf den Verpflichtungen, die die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der folgenden internationalen Regime eingegangen sind: Australische Gruppe (AG), Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR), Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG), Wassenaar-Arrangement (WA) und Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ). Diese Organisationen legen weltweit die Standards für die Kontrolle sensibler Güter und Technologien fest. Somit trägt diese Aktualisierung im Einklang mit dem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Dual-Use-Gütern bei. Gleichzeitig werden diese Bestimmungen mit den Updates der US-Exportkontrollregelungen, insbesondere mit Paragraph 744 der EAR, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurden, harmonisiert. Voraussichtlich wird die neue Verordnung im Laufe des November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt einen Tag danach in Kraft.
Die Aktualisierungen spiegeln die dynamische Entwicklung im Hochtechnologiesektor wider. So hat Überarbeitung einiger Punkte der EU-Kontrollliste Auswirkungen auf den Handel mit elektronischen Komponenten und betrifft damit, wie der FBDi Verband hinweist, die Bauelemente-Distribution:
Neue Kontrollen im Zusammenhang mit Quantentechnologie, zum Beispiel Quantencomputer, elektronische Bauteile, die für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen ausgelegt sind, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober.
Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte sowie dafür benötigte Materialien, z.B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extrem-Ultraviolett-Pellikel, Masken und Retikel, Rasterelektronenmikroskopiegeräte, Ätzgeräte)
Fortschrittliche integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen wie feldprogrammierbare Logikbausteine und -systeme, sogenannte FPGAs.
Hintergrund
Die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in der EU basiert auf einer gemeinsamen Liste von strategischen Gütern („EU-Kontrollliste“), die in allen Mitgliedstaaten kontrolliert werden müssen. Diese Liste – Anhang I der EU-Verordnung über Dual-Use-Güter – wird in der Regel mindestens einmal jährlich durch einen delegierten Rechtsakt angepasst. Grundlage hierfür sind Beschlüsse und Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen. Die EU-Aktualisierung gewährleistet eine wirksame Kontrolle neuer Technologien auf EU-Ebene. Einheitliche Kontrollen sorgen für Transparenz und erhalten die Wettbewerbsfähigkeit der Union.