Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet werden. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig wieder stärker selbst entscheiden können, welche Heizungsart zu ihrem Gebäude passt. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse und neue Lösungen wie Hybridheizungen bleiben damit auch Gasheizungen möglich, sofern sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile kohlendioxidneutraler Brennstoffe nutzen.
Einbindung von Biomethan und Wasserstoff in den Wärmemarkt
In Deutschland sind knapp 14 Millionen Gasheizungen in Betrieb und versorgen rund 56 Prozent aller Wohnungen. Gerade deshalb braucht die Wärmewende Lösungen, die im Gebäudebestand tatsächlich umgesetzt werden können. Enge Detailvorgaben haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer in den vergangenen Jahren verunsichert und Modernisierungsentscheidungen verzögert. Das GModG setzt hier an, indem es breitere Handlungsoptionen eröffnet und grüne Gase wie Biomethan und perspektivisch Wasserstoff stärker in den Wärmemarkt einbindet.
Dr. Timm Kehler, Vorstand des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, erklärt: „Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann aus der festgefahrenen Heizungsdebatte wieder eine Modernisierungsdebatte machen. Die Wärmewende braucht ambitionierten Klimaschutz, aber sie muss auch zur Realität in Millionen Heizungskellern passen. Wer Eigentümerinnen und Eigentümern praktikable Wege eröffnet, bringt Modernisierung wieder in Gang, senkt die CO2-Emissionen und stärkt die Akzeptanz für Klimaschutz.“
Klimaschutz über den Energieversorger
Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die sogenannte Bio-Treppe. Danach sollen neu eingebaute Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, ab 2029 zunächst mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, Wasserstoff oder daraus hergestellten Derivaten erzeugen. Flankierend soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote eingeführt werden.
Aus Sicht der Gas- und Wasserstoffwirtschaft ist dieser Ansatz richtig, weil er den Klimaschutz stärker über den Energieversorger organisiert und die praktische Umsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert. Ähnlich wie beim Strom soll nicht jeder einzelne Haushalt die Beschaffung erneuerbarer Energie selbst organisieren müssen. Vielmehr müssen Versorger schrittweise wachsende Anteile grüner Gase in das System bringen.
„Eine gut ausgestaltete Grüngasquote verbindet Klimaschutz mit Alltagstauglichkeit“, so Kehler. „Sie sorgt dafür, dass auch im Gasnetz Schritt für Schritt mehr erneuerbare Energie eingesetzt wird. Die dafür notwendigen Mengen sind erreichbar, wenn heimische Potenziale, Investitionen und europäische Importmöglichkeiten konsequent genutzt werden. Auch die Sorge vor stark steigenden Netzentgelten greift zu kurz: Das Gasnetz bleibt für Wärme, Gewerbe und Industrie relevant. Entscheidend ist ein resilienter Mix aus Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärme, Biomethan und perspektivisch Wasserstoff.“
Hybridlösungen können im Gebäudebestand eine wichtige Rolle spielen. Die Kombination aus bestehender Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe ermöglicht vielen Haushalten einen pragmatischen Einstieg in die Elektrifizierung, ohne bestehende Infrastruktur vorschnell aufzugeben. Nach Berechnungen des Verbands kann der Gasverbrauch im Gebäudesektor durch Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude, effizientere Heizungen und eine stärkere Nutzung hybrider Systeme bis 2045 deutlich sinken.
Weniger Bürokratie und mehr Wärmewende
Kritisch bleibt aus Sicht des Verbands die konkrete Ausgestaltung. Bio-Treppe, Grüngasquote, Nachweispflichten, Mieterschutz und Förderlogik müssen so miteinander verzahnt werden, dass keine neue regulatorische Überkomplexität entsteht. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Nebenkosten ist richtig. Er darf aber nicht zu einem Abrechnungs- und Nachweisregime führen, das Vermieter, Versorger und Verbraucher zusätzlich verunsichert.
Gerade bei den Netzkosten ist zusätzliche Regulierung nicht überzeugend: Das Gasnetz ist eine bestehende, breit genutzte und im Betrieb vergleichsweise kostengünstige Infrastruktur. Eine zusätzliche Aufteilung von Netzkosten würde vor allem Bürokratie schaffen, statt die Wärmewende im Gebäudebestand einfacher zu machen.
„Der Gesetzentwurf ist eine Chance für einen Neustart in der Wärmewende im Bestand“, betont Kehler. „Dafür darf das Gesetz aber nicht auf der Zielgeraden wieder mit Detailvorgaben überfrachtet werden. Bio-Treppe, Grüngasquote, Mieterschutz und Netzkostenregelungen müssen einfach, nachvollziehbar und investitionsfreundlich ausgestaltet werden. Sonst entsteht genau die Verunsicherung, die das Gebäudemodernisierungsgesetz eigentlich überwinden soll.“