Zur Debatte um das Wachstumschancengesetz „Verweigerungshaltung einiger Länder ist untragbar!“

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer der VDMA, betont, wie essentiell dieses Gesetz für die gesamte deutsche Wirtschaft ist, insbesondere für den Maschinen- und Anlagenbau.

Bild: VDMA
26.02.2024

Durch das Wachstumschancengesetz soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren. Die Zustimmung des Bundesrats am 22. März 2024 ist allerdings unsicher.

Zu den Verhandlungen am 21. Februar 2024 über das Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„Die offenbar immer noch bestehende Verweigerungshaltung einiger Ministerpräsidenten ist nicht nur leichtfertig, sondern auch unvernünftig! Denn das Wachstumschancengesetz kommt der gesamten Wirtschaft zugute und kann schnell innovative Wirkung entfalten.“

„Insbesondere die Ausweitung der Forschungszulage, die im Maschinen- und Anlagenbau immer mehr zur Erfolgsgeschichte wird, eine verbesserte Verlustverrechnung sowie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sind wichtige erste Schritte, um wieder mehr Investitionen am Standort Deutschland zu erreichen.“

„Wirtschaft und Land brauchen dieses Gesetz. Es darf nicht aus parteitaktischen und sachfremden Gründen in Geiselhaft genommen werden. Solche untragbaren Spielereien nehmen Investoren durchaus wahr, und sie reagieren empfindlich, wenn die Verlässlichkeit der Politik sehenden Auges in Frage gestellt wird.“

„So kommen allein aus Bayern und Nordrhein-Westfalen knapp 50 Prozent der Antragsteller für die Forschungszulage. Mit einem Scheitern des Gesetzes ginge wichtiges Innovationspotenzial verloren. Alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses müssen sich ihrer Verantwortung für ein Gelingen des Gesetzes bewusst sein, dies hat der VDMA auch in seinem Schreiben vom 31. Januar formuliert.“

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