Reform der Förderung Neue Förderregeln für Plug-in-Hybride?

Im Februar 2021 wurden 40.157 E-Fahrzeuge zugelassen, darunter 21.879 Plug-In-Hybride.

Bild: iStock, Lightspruch
26.03.2021

Plug-in-Hybrid-Nutzer fahren oftmals das Auto nur wenig elektrisch, sondern nutzen weiterhin im Antrieb den Verbrennungsprozess von Benzin und Diesel. Dauerhaft ist das nicht zielführend. Aus diesem Grund schlägt der Bundesverband eMobilität nun ein Stufenmodell vor, das eine nachträgliche Förderung in drei Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vorsieht.

Vor dem Hintergrund wachsender Kritik an wenig umweltschonenden Plug-in-Hybriden und ihrer gleichzeitig wichtigen Wirkung für die Neuorientierung von Kunden und Kundinnen in Richtung Elektromobilität hat der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) einen Entwurf für die Reform der PHEV-Fahrzeug-Förderung vorgelegt. In einer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium schlägt der Verband ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vor, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Damit könne bei den Kunden die Nutzung der Fahrzeuge als E-Autos forciert und der tatsächliche Gewinn an positivem Umwelteinfluss der Plug-in-Hybride honoriert werden, so der BEM.

Dienstwagen wohl besonders kritisch

Ausgangspunkt der Betrachtung sind mehrere Untersuchungen, die belegen, dass Plug-in-Hybrid-Nutzer das Auto bislang nur wenig elektrisch fahren, sondern weiterhin im Antrieb den Verbrennungsprozess von Benzin und Diesel nutzen. Vor allem als Dienstwagen sind PHEV-Autos beliebt. Gründe dafür sind laut BEM die verminderte Steuerbelastung, die neben dem zusätzlichen Umweltbonus eingestrichen werden kann. Ein geändertes Fahrverhalten der Nutzer und Nutzerinnen mit einer besseren Ladedisziplin ist, laut BEM, derweil nicht zu erkennen. Schlimmer noch: Die gewohnte Tankkarte gewährt oftmals weiterhin, dass Dienstfahrer umsonst tanken können, während das häusliche Laden oder das Stromzapfen an der Ladesäule häufig mit persönlichen Kosten verbunden ist.

Stufenmodell soll Abhilfe schaffen

Das Stufenmodell des BEM sieht eine nachträgliche Förderung in drei Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70 Prozent E-Anteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70 Prozent aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der E-Anteil unter 40 Prozent des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.

CO2-Impact

Für diejenigen also, die das Plug-in-Hybrid eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen. Dadurch erhielte die staatliche Förderung eine Richtigstellung und eine Lenkungswirkung. Ohne eine Änderung der aktuellen Förderpraxis ist, laut BEM, der CO2-Impact bei gleichbleibendem Nutzverhalten der PHEVs tendenziell schlechter als im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen ohne PlugIn-Hybrid-Technologie.

Anteil von 50 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland circa 200.000 Autos in der betreffenden Fahrzeug-Kategorie zugelassen, was über 50 Prozent der E-Fahrzeuge ausmacht. Die Zahlen steigen: Im Februar 2021 wurden laut Kraftfahrtbundesamt insgesamt 40.157 E-Fahrzeuge zugelassen, darunter 21.879 Plug-In-Hybride, was circa 55 Prozent entspricht.

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