Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge werden für Unternehmen günstiger

Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs lassen sich jetzt bis zu 90 Prozent sparen.

Bild: iStock, MarianVejcik
04.02.2021

Kommunale und gewerbliche Flotten sollen gestärkt werden, denn diese können durch die Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen großen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist für die Förderung läuft allerdings bald aus.

Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021.

Förderquote von bis zu 90 Prozent möglich

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 und 60 Prozent, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 Prozent möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Millionen Euro begrenzt.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie NOW als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Auch Elektromobilitätskonzepte werden gefördert

Der Förderaufruf ist der zweite nach der Veröffentlichung der neuen „Förderrichtlinie Elektromobilität“ Ende 2020 (erster Aufruf: F&E-Vorhaben Elektromobilität – Fastlane). In einem weiteren Aufruf werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Elektromobilitätskonzepte gefördert. Insgesamt unterstützt das BMVI die Marktvorbereitung und den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland bereits seit 2015. Die jetzt verfügbaren zusätzlichen Mittel wurden mit dem Zukunftspaket der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Als weitere Fördermöglichkeiten für Beschaffungsvorhaben werden in diesem Jahr eigene Förderrichtlinien für den Bereich der Busse und der Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben veröffentlicht, die sich bereits in den Abstimmungsprozessen mit der EU-Kommission befinden.

Weitere Informationen zur Förderung

NOW-Online-Seminar: Beschaffung von batterieelektrischen Fahrzeugen

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