Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas Umstellung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff ermöglicht

Die Bundesnetzagentur verlangt Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030.

Bild: iStock, aprott
22.03.2021

Die Bundesnetzagentur hat die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 abgeschlossen. Eine zentrale Bedeutung kommt hier dem Änderungsverlangen zu, das die Behörde an die Fernleitungsnetzbetreiber gerichtet hat.

„Mit dem Änderungsverlangen zum Gasnetzentwicklungsplan werden die Weichen für die Einbindung von Flüssiggasterminals in das einheitliche deutsche Gasmarktgebiet gestellt. Wir genehmigen außerdem Vorkehrungen der Gasfernleitungsnetzbetreiber, um Erdgasleitungen auf Wasserstoff umzustellen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030

Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 (NEP Gas) umfasst insgesamt 215 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von circa 8,5 Milliarden Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP Gas 2018-2028 insgesamt 60 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die zusätzlichen vorgeschlagenen Maßnahmen stehen größtenteils im Zusammenhang mit den geplanten Flüssigerdgas-Anlagen, den erforderlichen Ausbaumaßnahmen für grüne Gase, der Versorgung in Baden-Württemberg und der Versorgungssicherheit in den Niederlanden, der Schweiz und Italien.

Für die laufende Marktgebietszusammenlegung ist kein Netzausbau notwendig, da die Transportkapazitäten mittels marktbasierter Instrumente im künftigen einheitlichen Marktgebiet sichergestellt werden können.

Kosten in Höhe von 1,1 bis 27,6 Millionen Euro

Je nach Annahmen prognostizieren die Fernleitungsnetzbetreiber Kosten in Höhe von 1,1 bis 27,6 Millionen Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 beziehungsweise 7,6 bis 68,3 Millionen Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2030/2031 durch den Einsatz der marktbasierten Instrumente. Die große Spanne der Kosten ergibt sich aus der Betrachtung unterschiedlicher Szenarien.

Für den alternativen Netzausbau gehen die Fernleitungsnetzbetreiber hingegen von vergleichsweise höheren Kosten aus. Deshalb schlagen sie keine Ausbaumaßnahmen vor, die den Bedarf an marktbasierten Instrumenten verringern könnten.

Leitungsausbau von 1.620 km

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 175 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von circa 7,83 Milliarden Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungsausbau von 1.620 km und einen Verdichterausbau in Summe von 405 MW.

Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass Wasserstoffprojekte im Rahmen der Netzentwicklungsplanung nun erstmals betrachtet und ermittelt werden.

Zu den bestätigten Maßnahmen gehören auch zehn Projekte, mit denen die Herausnahme von 24 Leitungen beziehungsweise Gasdruckregel- und Messanlagen aus dem Erdgasnetz ermöglicht wird. Dadurch können die Gasfernleitungsnetzbetreiber unverzüglich anfangen, ein Wasserstoffnetz aufzubauen, ohne ihre Transportaufgaben im Erdgasnetz zu vernachlässigen. Reine Wasserstoffinfrastrukturen selbst fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz. Damit sind sie auch nicht Bestandteil des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas.

Das Vorgehen soll zusammen mit der im Gesetzesentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehenen Ad-hoc Bedarfsprüfung dazu beitragen, die Wasserstoffinfrastruktur schnell und bedarfsgerecht auszubauen. Die zur Umstellung auf Wasserstoff vorgesehene Infrastruktur kann aus dem Erdgasnetz herausgenommen werden, sobald der in geringfügigem Umfang notwendige Bau von Verstärkungen im Erdgasnetz abgeschlossen ist. Der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen könnte damit sofort beginnen.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.

Weitere Informationen zum Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030

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