Neue Solarparks erzeugen Strom heute bereits für rund fünf Cent pro Kilowattstunde und zählen damit zu den günstigsten Formen der Stromerzeugung in Deutschland. Die Bundesregierung will die Kosten der Energiewende weiter senken. Mehrere der geplanten Regelungen könnten jedoch das Gegenteil bewirken, da sie ausgerechnet eine der günstigsten Stromerzeugungsarten verteuern und neue Investitionen erschweren würden.
Solarverband mahnt vor Investitionsbremse
Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt davor, dass die geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie an den Netzregeln („Netzpaket“) den Bau neuer Solarparks deutlich verteuern und den bundesweiten Ausbau bremsen könnten. Die Branchenvereinigung fordert deshalb den Verzicht auf die geplanten regulatorischen Marktbarrieren und Kostentreiber.
Ohne Nachbesserungen könnten die Stromerzeugungskosten neuer Solarparks laut Schätzungen des BSW-Solar um mehr als einen Cent je Kilowattstunde steigen. Zu den Kostentreibern zählen laut dem Verband unter anderem die von der Bundesregierung geplante teilweise Streichung von Entschädigungszahlungen während temporärer Netzengpässe, die vorgesehene Begrenzung der Einspeiseleistung, geplante Netzentgelte für die Einspeisung von Solarstrom sowie zusätzliche kommunale Abgaben. „Solaranlagen sind ein Kostensenker der Energiewende. Wer sie mit neuen Abgaben und Auflagen belastet, macht Strom nicht günstiger, sondern teurer“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert die Mitglieder des Bundestages auf, die Gesetzentwürfe grundlegend zu überarbeiten und auf neue Marktbarrieren zu verzichten. Der derzeit gesetzlich auf 5,9 Cent je Kilowattstunde begrenzte Gebotshöchstwert in den Solarpark-Ausschreibungen könnte andernfalls für die Mehrzahl künftiger Solarpark-Projekte zu einer unüberwindbaren Finanzierungshürde werden. Damit die PV-Ausbauziele erreicht werden und genügend Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen erhalten bleibt, ist im Falle einer Beibehaltung der geplanten Maßnahmen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 7,5 Cent je Kilowattstunde erforderlich.
BSW warnt vor „solaren Sperrzonen“
Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes der geplante Redispatch-Vorbehalt. Demnach könnten neue Solarparks in Regionen mit häufigen Netzengpässen schlechtere Förderbedingungen erhalten. BSW-Solar befürchtet, dass neue Solarparks dadurch in großen Teilen Deutschlands wirtschaftlich unattraktiv werden könnten.
„Es darf nicht dazu kommen, dass temporäre Netzengpässe faktisch zu solaren Sperrzonen führen. Netzprobleme müssen durch einen schnelleren Netzausbau, Speicher und eine intelligentere Nutzung der Netze gelöst werden – nicht dadurch, dass der Bau neuer Solarparks zum Erliegen kommt“, so Körnig.
Neue Kosten drohen sich zu summieren
Neben dem Redispatch-Vorbehalt sieht der Verband auch weitere geplante Änderungen kritisch. Auch die Ausgestaltung der geplanten Differenzverträge (CfD) sowie der Einspeisevergütungen würde den Bau und Betrieb von PV-Freiflächenanlagen spürbar verteuern.
Bereits heute haben sich die wirtschaftlichen Bedingungen für neue Solarparks verschlechtert. Gründe hierfür sind unter anderem steigende Kosten für Netzanschlüsse, zusätzliche Abgaben in einzelnen Bundesländern sowie zunehmende Erlösverluste in Zeiten negativer Strompreise. „Wenn mehrere neue Belastungen gleichzeitig auf die Projekte zukommen, können bislang wirtschaftliche Solarparks unrentabel werden“, warnt Körnig. Betroffen wären sowohl Projekte mit EEG-Förderung als auch Solarparks, die ihren Strom ohne Förderung direkt am Markt verkaufen.
Agri-PV und andere besondere Solaranlagen gefährdet
Nach Einschätzung des BSW-Solar könnten die Gesetzespläne auch den Ausbau sogenannter besonderer Solaranlagen bremsen. Dazu zählen unter anderem Agri-PV-Anlagen, bei denen Landwirtschaft und Solarstromerzeugung auf derselben Fläche kombiniert werden, sowie Moor-PV-, Parkplatz-PV- und schwimmende Solaranlagen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige eigene Ausschreibungssegment für diese Anlagen zu streichen und stattdessen einen Bonus von 0,5 Cent je Kilowattstunde für Agri-PV und Moor-PV einzuführen. „Der vorgesehene Bonus reicht für einen breiten Markthochlauf von Agri-PV und Moor-PV nicht aus. Gleichzeitig würden Parkplatz- und schwimmende Solaranlagen nicht berücksichtigt”, sagt Körnig. Da solche Anlagen konstruktionsbedingt häufig höhere Kosten verursachen als klassische Solarparks, sollten sie nach Auffassung des BSW-Solar weiterhin ein eigenes Ausschreibungsvolumen erhalten. Andernfalls blieben sie eine Nischenanwendung.