Die EU macht Druck Wichtige neue Regelungen für Erneuerbare Energie treten in Kraft

Die Richtlinie fordert eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie im Energieverbrauch der EU von 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent.

Bild: iStock, Douglas Rissing
22.11.2023

Die Europäische Union setzt ein starkes Zeichen für die Energiewende: Mit der neuen EU-Richtlinie für erneuerbare Energie, RED III, die seit dem 20. November 2023 in Kraft ist, strebt die EU nach einem deutlich erhöhten Anteil erneuerbarer Energien.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht in der neuen EU-Richtlinie für erneuerbare Energie, kurz RED III, einen Meilenstein für die Energiewende. Mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern werden damit von der EU konsequent verfolgt. Seit dem 20. November 2023 hat diese neue Richtlinie Rechtskraft und ist daher unmittelbar von den Mitgliedsstaaten umzusetzen.

Volle Fahrt voraus!

„Die EU macht Tempo! Klare und knappe Fristen für einen deutlich rascheren Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien charakterisieren die neue Richtlinie. Europa will aus gutem Grund viel mehr davon innerhalb kürzerer Zeit“, fasst Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, zusammen und verweist darauf, dass die Vorgaben der RED III nicht überraschend kämen, sondern bereits seit Monaten bekannt sind.

Der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch der EU soll von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben werden. Für Österreich bedeutet diese EU-weite Vorgabe eine Steigerung des eigenen Erneuerbaren-Anteils von 36,4 Prozent (2021) auf mindestens 60 Prozent innerhalb der nächsten sechs Jahre.

„Mit Inkrafttreten der RED III muss Österreich nun schnell handeln: es gibt klare Ziele und klare Fristen. So muss etwa das überwiegende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien bis zur Erreichung der Klimaneutralität unmittelbar verankert und die ersten Beschleunigungsgebiete für den Ausbau innerhalb des nächsten halben Jahres fixiert werden. Bis zum Sommer 2024 sind zudem wesentliche Bestimmungen für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren umzusetzen. Dazu sind natürlich die nationalen Ziele den neuen Vorgaben durch die EU anzupassen“, erklärt Prechtl-Grundnig.

Berücksichtigung neuer Vorgaben

Bisher liegengebliebene Gesetze wie das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) oder ein umfassendes Wärmegesetz mit klaren Pfaden müssten die EU-Vorgaben in Österreich verankern, ebenso seien Ziele für eine erneuerbare Stromversorgung in Österreich im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) dringend anzupassen. „Es kann ab sofort keine Verabschiedung oder Anpassung von Gesetzen im Bereich Erneuerbare Energie mehr geben, ohne die Vorgabe der neuen Richtlinie abzubilden“, betont Prechtl-Grundnig.

Auch die Länder sind laut EEÖ gefordert, denn die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die einzuhaltenden Fristen für Genehmigungsverfahren betreffen wesentliche Kompetenzen der Bundesländer.

„Mit der RED III hat die EU die Ziele für Ihre Mitgliedsstaaten höhergesteckt und zugleich deren Handlungsspielraum für die Energiewende stark erweitert! Für die österreichische Politik heißt das: Gesetze nachbessern, liegengebliebene Gesetze verabschieden und nach vorne streben“, betont Prechtl-Grundnig.

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