Ab. 1. August 2025 verpflichtend RED-Konformität im Bereich Cybersecurity sicherstellen

UL Solutions

Die RED schafft einen neuen Rechtsrahmen für Funkanlagen und definiert wesentliche Anforderungen.

Bild: iStock, Mikhail Blavatskiy
28.07.2025

Mit der Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU werden zentrale Cybersicherheitsanforderungen für internetfähige Geräte sowie für Geräte, die sensible persönliche Daten verarbeiten, eingeführt. Gerätehersteller müssen die äußerst komplexen Vorschriften zur RED-Konformität ab dem 1. August 2025 erfüllen. UL Solutions hilft Unternehmen, auch kurzfristig Konformität mit der Funkanlagenrichtlinie (RED) umzusetzen.

UL Solutions unterstützt Gerätehersteller umfassend mit Beratungsleistungen, Gap-Analysen und Konformitätsbewertungen und hilft Herstellern, dass ihre Produkte die erforderlichen Cybersicherheitsstandards für den EU-Markt einhalten. Die Expertise deckt dabei alle Entwicklungsphasen ab: von der frühen Integration von Security-by-Design bis zur vollständigen Konformitätsbewertung gemäß EN 18031-1, EN 18031-2 und EN 18031-3.

Die RED schafft einen Rechtsrahmen für Funkanlagen und definiert wesentliche Anforderungen in folgenden Bereichen: Sicherheit und Gesundheit, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie effektive Nutzung von Funkfrequenzen. UL Solutions steht Unternehmen zur Seite, die Frist für die Umsetzung der RED-Artikel 3.3 (d), (e) und (f) einzuhalten. Diese legen die Anforderungen an Funkanlagen fest, die von gemeinsamen Schnittstellen bis hin zur Cybersicherheit reichen:

  • Netzwerkschutz (Artikel 3.3 d): Gerätehersteller müssen Funktionen integrieren, die eine Beeinträchtigung von Kommunikationsnetzen verhindern und die Funktionsfähigkeit der Geräte sicherstellen.

  • Personenbezogene Daten und Privatsphäre (Artikel 3.3 e): Gerätehersteller müssen Maßnahmen ergreifen, die den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten von Verbrauchern sowie deren unbefugte Übermittlung verhindern.

  • Betrugsschutz (Artikel 3.3 f): Funkanlagen müssen Funktionen zum Schutz vor Betrug unterstützen. Gerätehersteller sind gefordert, Funktionen wie eine verbesserte Benutzerauthentifizierung zu integrieren, um das Risiko von Betrug bei elektronischen Zahlungen und Überweisungen zu reduzieren.

Welche Geräte sind von der neuen Verordnung betroffen?

Die neue RED-Verordnung gilt für Geräte, die direkt oder über andere Anlagen mit dem Internet verbunden sind. Gleiches gilt für Funkanlagen, die sensible personenbezogene Daten offenlegen können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Mobiltelefone, Tablets und Laptops

  • Funkgesteuertes Spielzeug und Sicherheitsausstattung für Kinder wie Babyphones

  • Tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker

  • Drahtlose Produkte in Energiewirtschaft und Industrie, zum Beispiel EV-Ladegeräte, Energiezähler, drahtlose Industriesensoren, industrielle IoT-Edge-Computer und Automatisierungssteuerungen, industrielle Router und Antennen sowie intelligente Motoren

Experte auf dem Weg zur RED-Konformität

UL Solutions fasst in ausführlichen FAQs speziell zu dieser Thematik auf neun Seiten zusammen, worauf es bei der Einhaltung der RED ankommt. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zur Auslegung der RED-Anforderungen bei indirekter Internetverbindung, zum Umgang mit bereits am Markt erhältlichen Produkten sowie zur praktischen Umsetzung von Selbstbewertungen. Darüber hinaus werden auch Detailaspekte wie die Schnittstelle zu Cloud-Diensten, die Abgrenzung gegenüber medizinischen Geräten und die Anforderungen an industrielle Funklösungen erörtert. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Anwendung harmonisierter Normen wie EN 18031 zu.

Laden Sie hier die umfassenden FAQ auf Englisch herunter und erhalten Sie fachkundige Antworten von den UL Solutions-Experten auf zentrale und spezielle Fragen zu den Cybersicherheitsanforderungen der RED.

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