Kommentar von Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Osterpaket verabschiedet – Top oder Flop?

Das von der Bundesregierung verabschiedete Osterpaket ist ein wichtiger Schritt für die Erneuerbaren Energien, hat aber noch Luft nach oben.

Bild: iStock, ThomasVogel
12.07.2022

Am 07. Juli 2022 ist das Osterpaket der Bundesregierung im Bundestag beschlossen worden. Ziel des Osterpakets ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 80 Prozent bis 2030 zu steigern.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt zum Osterpaket der Bundesregierung:

„Es ist gut, dass wir mit dem Osterpaket noch vor der Sommerpause einen Tempomacher für den Ausbau der Erneuerbaren bekommen. Das Paket enthält viele wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau, auch wenn es an manchen Stellen noch deutlich beherzter hätte ausfallen können.

Positiv sind die nun deutlich attraktiveren Regelungen und die Ausweitung der Flächenkulisse bei der Photovoltaik. Der nutzbare Seitenrandstreifen an Bundesautobahnen und Schienenwegen wird auf 500 m vergrößert. Ebenso ist Agri-PV nun auch auf Dauergrünland möglich. Auch die Förderungen wurden nun so attraktiv gestaltet, dass wir einen PV-Boom erwarten können. Zentrale BDEW-Forderungen wurden damit umgesetzt.

Wichtig für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land sind die verbindlichen Flächenziele für die Bundesländer. Enttäuschend ist allerdings der Zeitplan. Sowohl das unambitionierte Zwischenziel als auch das Erreichen von 2 Prozent erst Ende 2032 wird das Erreichen des festgelegten Ausbauziele von 80 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 unnötig erschweren.

Gut ist, dass mit dem Osterpaket die langjährigen BDEW-Forderungen nach Verbesserungen beim Repowering umgesetzt wurde. Beim Bundesnaturschutzgesetz wurden ebenfalls noch wichtige Verbesserungen vorgenommen. Eine bundesweit einheitliche Bewertungsmethode als Kernelement der artenschutzrechtlichen Beurteilung fehlt indes, obwohl diese bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden war. Hierfür sind dringend die Vorgaben aus dem Entschließungsantrag zur sogenannten Habitatpotentialanalyse umzusetzen.

Die Änderungen im WindSeeG bleiben weit hinter den Erwartungen des BDEW zurück. Anstelle einer zukünftigen Förderung über Differenzverträge bleibt es bei der aktuellen Marktprämienvergütung und der Gefahr mehrerer 0 Cent-Gebote auf eine Fläche.

Auch die Regelungen im KWKG bleiben leider weit hinter dem Notwendigen zurück. Wir brauchen – neben den Erneuerbaren Energien – mehr gesicherte Leistung und mit Blick auf die nächsten Winter alle verfügbaren Optionen, die Strom und Wärme liefern. Daher müssen grüner Wasserstoff und Biomethan als Brennstoff sowie die gestiegenen Anlagenpreise zügig im Rahmen einer KWKG-Überarbeitung noch in diesem Sommer in den KWK-Zuschlagshöhen abgebildet werden.

Für den Hochlauf der Elektromobilität sehen wir im EnWG eine positive Entwicklung. So ist mit dem § 14a EnWG endlich das für eine schnelle und sichere Integration neuer Verbraucher wichtige Thema Steuerbarkeit geregelt. Der BDEW hatte sich zuletzt ebenfalls dafür eingesetzt, die Bundesnetzagentur mit entsprechendem Festlegungsspielraum auszustatten, um den wichtigen Integrationsbaustein der Steuerbarkeit nicht an Detailfragen scheitern zu lassen.

In Summe bringen uns die vorgelegten Regelungen aber einen großen Schritt voran. Wichtig ist nun, dass die Vorgaben auch konsequent umgesetzt werden.“

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