Schnellladesäulen Genaue Abrechnung

Bis das kilowattstundengenaue Abrechnen an den einzelnen Ladepunkten von Innogy möglich ist, zahlen die Autofahrer fürs schnelle Laden übergangsweise einen einheitlichen Festpreis pro Ladevorgang.

Bild: Innogy
17.09.2018

Innogy und die Isabellenhütte schaffen die Voraussetzungen für eine kilowattstundengenaue Abrechnung an Schnellladesäulen: Die beiden Unternehmen entwickeln gemeinsam einen Gleichstromzähler. Ab dem 1. April 2019 sind eichrechtskonforme Gleichstrom-Messgeräte in Schnellladesäulen Pflicht. Bisher gibt es jedoch keine dafür geeigneten Modelle.

„Eichrechtskonformes Laden, das nach Kilowattstunden abgerechnet wird, heißt für den Autofahrer, dass er nur den Strom zahlt, den er tatsächlich verbraucht. Das ist die fairste Lösung für den Kunden“, sagt Norbert Verweyen, technischer Leiter für Elektromobilität bei Innogy. „Wir wollen durch die kilowattstundengenaue Abrechnung an den normalen Ladesäulen diese Transparenz und Fairness jetzt auch beim schnellen Laden bieten.“

Verbindung beider Expertisen

Die Grundlage für den neuen Gleichstromzähler legen die Entwicklungen der beiden Technologieanbieter, ein hochgenauer Stromsensor der Isabellenhütte und das patentierte Verfahren von Innogy für die kilowattstundengenaue Abrechnung. Dafür hat Innogy bereits 2014 die Zulassung nach dem deutschen Eichrecht erhalten und nutzt das System seitdem an den Wechselstromladesäulen.

Die Projektpartner haben bereits den Antrag zur eichrechtskonformen Zertifizierung durch die Physikalische Technische Bundesanstalt (PTB) eingereicht. Geprüfte und in Serie produzierte Geräte werden für die zweite Jahreshälfte 2019 erwartet. Bis das kilowattstundengenaue Abrechnen an den einzelnen Ladepunkten von Innogy möglich ist, zahlen die Autofahrer fürs schnelle Laden übergangsweise einen einheitlichen Festpreis pro Ladevorgang.

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