Wenn man mich auf Verteidigungskonferenzen einlädt, um über regulatorische Rahmenbedingungen zu sprechen, geschieht das oft in der Rolle des vermeintlichen Spielverderbers. Die Regulatorik im Defence-Bereich ist anstrengend, extrem komplex und noch strenger als die ohnehin harten Vorgaben bei Medizinprodukten oder im Automotive-Sektor. Aber lassen Sie sich davon bitte nicht bange machen.
Ich adressiere damit nicht etablierte Systemhäuser wie Rheinmetall, KNDS oder Thales. Die kennen die Regeln; Exportkontrollrecht oder den Umgang mit Dual-Use-Gütern muss ich ihnen nicht erklären. Mein Fokus liegt auf innovativen, finanziell potenten kleinen und mittleren Unternehmen aus der zivilen Industrie, die ihr Business in den Defence-Sektor ausweiten wollen. Für sie gleicht die Regulatorik einer verschlossenen Tür. Dahinter liegen satte, wirtschaftlich interessante Wiesen mit attraktiven Blumen – aber um dorthin zu gelangen, müssen Sie den passenden Schlüssel kennen. Wer Ihnen einredet, diese Schlüssel gäbe es nicht oder man bräuchte sie nicht, der betrügt Sie.
Eine der größten Überraschungen für zivile Zulieferer ist der sogenannte Trickle-Down-Effekt. Selbst wenn Sie nicht direkt an die Beschaffungsämter der Bundeswehr oder an internationale Armeen verkaufen, werden die großen Tier-1-Systemhäuser ihre strikten Pflichten an Tier-2- und Tier-3-Zulieferer durchreichen. Auf einmal liefern Sie vielleicht nur Spezialschuhe oder eine elektronische Standardkomponente und sehen sich mit militärischen Vergabevorschriften konfrontiert. Fehltritte führen bei Non-Compliance zu strafrechtlichen Verfahren, direkt gegen die Geschäftsführung.
Der erste große Schlüssel ist das Exportkontrollrecht. Hier entscheidet der Gesetzgeber, in welchen Markt Sie liefern dürfen. Der Staat bestimmt, was Sie verkaufen dürfen, wofür es verwendet wird, an wen es geht und in welches Land es geliefert wird. Wenn das Bundeswirtschaftsministerium nationale Sicherheitsinteressen berührt sieht, müssen Sie einen Genehmigungsprozess durchlaufen. Das gilt auch für Dual-Use-Güter, Kryptografie, Software oder Spezialchemie. Diese Zeit müssen Sie einpreisen.
Der zweite Schlüssel betrifft Ihr Unternehmen: die Investitionsprüfung. Wenn Sie erfolgreich sind, wachsen Sie schnell und benötigen Kapital. Die großen Systemhäuser kaufen Know-how über Start-ups und KMU ein. Bei Joint Ventures oder der Abgabe von 49 Prozent Ihrer Anteile tritt der Staat auf den Plan. Die Regierung prüft den Erwerb inländischer Rüstungs- oder IT-Sicherheitsunternehmen durch ausländische Investoren extrem genau. Hinter einem italienischen Staatsfonds zu 51 Prozent kann ein arabischer Fonds stehen, der wiederum zu 15 Prozent von einer Person oder Entität auf einer Sanktionsliste finanziert wird. Plötzlich ist die Beteiligungskette infiziert und der Staat untersagt den Einstieg. Haben Sie Ihre Anteile dann schon abgegeben, stecken Sie in massiven rechtlichen und finanziellen Schwierigkeiten.
Solche Flaschenhälse dienen dem Schutz unseres nationalen Wissens, unserer IP und unserer Souveränität. Hochspezialisierte Wissensträger von Fraunhofer-Instituten werden von ausländischen Wettbewerbern abgeworben. Gegen diesen Brain-Drain gibt es aktuell noch kein scharfes „Arbeitgeberwechsel-Exportkontrollrecht“. Deshalb mein dringender Rat: Passen Sie auf Ihre Schlüsselmitarbeiter auf und binden Sie sie eng an Ihr Unternehmen. Für Nachrichtendienste und Wettbewerber sind sie hochinteressante Wissensträger.
Mein abschließender Rat an Sie als Entscheider lautet: Gehen Sie proaktiv zu Ihren Inhouse-Juristen oder holen Sie sich die nötige Fachexpertise ins Haus. Lassen Sie sich die roten Fahnen auf dem Spielfeld aufstellen und klären Sie die Risiken im Vorfeld. Gute Juristen wollen Ihr Business nicht verhindern; sie treten als Ermöglicher auf. Sie wollen sicherstellen, dass Sie die verschlossene Tür zum Defence-Markt legal, sicher und dauerhaft erfolgreich aufschließen können, ohne geltendes Recht zu brechen.