Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Juni 2020 Ausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie

Die Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land und Solarenergie stehen fest.

Bild: iStock, Blue Planet Studio
29.06.2020

Die Bundesnetzagentur hat vor kurzem die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Juni 2020 ermittelt.

Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Juni 2020 ist erneut deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 825.527 kW wurden 62 Gebote mit einem Volumen von 467.590 kW eingereicht. 61 Gebote mit einem Volumen von 463.990 kW werden einen Zuschlag erhalten. Damit wird nur etwas mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge vergeben.

Höchste Zuschlagsmengen

Regional betrachtet gehen die meisten Zuschläge an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein, mit 21 Zuschlägen und insgesamt 128.740 kW und Nordrhein-Westfalen, mit 16 Zuschlägen und 96.850 kW. In dieser Runde werden drei Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,90 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,14 ct/kWh und damit über dem der Vorrunde, mit 6,07 ct/kWh. Ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Solaranlagen

In der Solarausschreibung zum 1. Juni 2020 wurden 101 Gebote mit einem Umfang von 447.225 kW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 96.358 kW wurde damit erneut sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt werden 21 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 99.567 kW einen Zuschlag erhalten.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,90 ct/kWh und 5,40 ct/kWh. In der Vorrunde lagen sie bei 4,64 bis 5,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist leicht angestiegen und liegt in dieser Runde bei 5,27 ct/kWh. Dieser lag in der Vorrunde bei 5,18 ct/kWh. Neun Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe der Zuschläge wird im September nachgeholt.

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