Neuer Rückverfolgbarkeitsstandard stärkt Qualität Transparenz für die Photovoltaik-Lieferkette

Qualitätssicherung und Transparenz in der Lieferkette werden in der PV-Branche immer wichtiger.

Bild: TÜV Rheinland
04.08.2025

Mit 2PfG 3103/11.24 hat TÜV Rheinland einen neuen Standard zur Rückverfolgbarkeit in der PV-Branche eingeführt. Das Audit richtet sich an Projektentwickler, Käufer und Investoren und dient der Stärkung der Qualitätssicherung von PV-Modulen.

TÜV Rheinland hat einen neuen Standard für das Rückverfolgbarkeitsmanagement in der Photovoltaikbranche veröffentlicht. Der unter der Bezeichnung „2PfG 3103/11.24“ bekannte Standard zielt darauf ab, die Qualitätssicherung und Transparenz in der PV-Branche zu verbessern. Er ermöglicht es Projektentwicklern, Käufern und Investoren, die Produktionsprozesse der gekauften PV-Module projektspezifisch nachzuvollziehen.

Das Audit zur Rückverfolgbarkeit nach dem Standard 2PfG 3103/11.24 basiert hauptsächlich auf dem weltweit anerkannten Standard für Managementsysteme ISO 9001 und der ISO 28000:2007 für das Sicherheitsmanagement in der Lieferkette. Darüber hinaus berücksichtigt TÜV Rheinland projektspezifische Kundenanforderungen. So können beispielsweise zusätzliche Prüfungsschwerpunkte wie die Arbeitsbedingungen einbezogen werden.

Die Qualitätssicherung nachhaltig stärken

Im Rahmen des Rückverfolgbarkeits-Audits analysiert TÜV Rheinland detailliert, wie die Lieferkette der PV-Module dokumentiert ist. „Wir prüfen, ob und wie genau die von Herstellern verwendeten Systeme, Werkzeuge und Prozesse eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen können“, erklärt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Dadurch können Käufer von PV-Modulen ihre Qualitätssicherung nachhaltig stärken.“ Die Ergebnisse des Audits entsprechen außerdem den Anforderungen von Banken und Finanzierungspartnern.

TÜV Rheinland wendet für die Rückverfolgbarkeits-Audits einen dreistufigen Ansatz an:

  1. Grundlagenprüfung: Analyse der Managementsysteme des Herstellers gemäß ISO 9001 sowie projektspezifischen Kundenanforderungen.

  2. Prozess- und Werkzeuganalyse: Prüfung der vorhandenen Managementprozesse und Rückverfolgbarkeitstools des Herstellers. Dabei analysiert TÜV Rheinland auch, ob der Hersteller zukünftigen Anforderungen gerecht werden kann.

  3. End-to-End-Betrachtung: Untersuchung der gesamten Rückverfolgbarkeitskette und Bewertung des Detaillierungsgrads, mit dem die Rückverfolgbarkeit dokumentiert werden kann.

Relevanz für die PV-Branche und ESG-Themen

Hintergrund des neuen Rückverfolgbarkeitsservices sind die dynamische Entwicklung der PV-Branche sowie die wachsende globale Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (ESG), zu denen auch die Rückverfolgbarkeit zählt. Im Rahmen der Entwicklung des Services haben die TÜV Rheinland-Experten seit 2023 mehr als 100 Werke von sieben der zehn größten PV-Modulhersteller weltweit – hauptsächlich in Asien – auf Rückverfolgbarkeit geprüft. TÜV Rheinland bietet diesen Service weltweit an. Das Ziel besteht darin, einerseits individuell auf die Anforderungen von Käufern und Investoren in PV-Projekten einzugehen und andererseits die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als Branchenstandard zu etablieren.

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