Neue Regeln für CO2‑Speicherung und Transport

Mehr Tempo für das CO2‑Management

Die Novelle des KSpTG regelt die CO2-Speicherung und den Transport neu. Sie umfasst kommerzielle Speicher, Haftung, Monitoring sowie Vorgaben zur CO2-Qualität und mehr Transparenz.

Bild: iStock, Thx4Stock
16.03.2026

Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) ist in Kraft getreten. Sie erlaubt kommerzielle CO2-Speicher und stuft Transport und Leitungen als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse ein. Allerdings fehlen klare Definitionen bei Emissionen, Regelungen für multimodalen Transport und eine langfristigere Betreibertransparenz.

Bereit für CO2-Speicherung und Transport: Nachdem auch der Bundesrat Ende letzten Jahres zugestimmt hat, ist die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung schafft neue Rahmenbedingungen für den Umgang mit schwer zu vermeidenden und nicht vermeidbaren CO2-Emissionen aus der Industrie, beispielsweise bei der Zement- oder Kalkherstellung. Sie ebnet den Weg für Technologien zur CO2‑Abscheidung, zur Weiternutzung von CO2 bis hin zur geologischen Speicherung.

„Damit sind wichtige Weichenstellungen für eine tragfähige nationale CO2‑Infrastruktur erfolgt“, analysiert Silvio Konrad, Chief Operating Officer der Business Unit Energy & Resources von TÜV Nord. „Entscheidend ist jetzt, Unschärfen im Gesetz zügig zu präzisieren – etwa bei der Definition von ‚schwer vermeidbaren‘ oder ‚nicht vermeidbaren‘ Emissionen. Fehlende Klarheit führt sonst zu verzögerten Genehmigungen und hemmt den notwendigen Technologiehochlauf.“

Was ist neu – und was muss noch passieren?

Kommerzielle Speicher: Das überarbeitete KSpTG ermöglicht erstmals den kommerziellen Betrieb von CO2‑Speichern. Neben der Offshore‑Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel können Bundesländer auch Onshore‑Speicher zulassen (Opt-in).

Überragendes öffentliches Interesse: Die Speicherung und der Transport von CO2 werden als „Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse“ definiert; CO2-Transportleitungen werden als Energieinfrastruktur eingestuft – vergleichbar mit Stromleitungen. „Diese und weitere Maßnahmen in der Gesetzesnovelle werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für die nötige Infrastruktur deutlich beschleunigen“, erwartet Silvio Konrad. Neben dem Pipelinetransport sind jedoch weitere Transportmöglichkeiten wie Schiff, Schiene oder Tank noch nicht berücksichtigt. „Diese multimodalen Transportmöglichkeiten müssen geregelt werden, denn längst nicht alle Emittenten werden zu Beginn an Pipelines angeschlossen werden können.“

Haftung und Verantwortung: Das Gesetz regelt die Haftung für CCS-Anlagen klarer: Zunächst sind Betreiber für Betrieb, Überwachung und Nachsorge verantwortlich, später übernimmt der Staat. Nachsorge, Monitoring und Rückstellungen sind nun konkreter gefasst und sorgen für mehr Rechtssicherheit. „Eine weitergehende Transparenz und Verpflichtung der Betreiber, auch nach Übergang an den Staat, wäre jedoch zu begrüßen, um die langfristige Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten“, so Konrad.

CO2-Zusammensetzung: Die Überarbeitung des KSpTG präzisiert, dass nur „geeignetes, aufbereitetes CO2“ transportiert und in Speicher eingespeist werden darf. Um juristische Transparenz zu schaffen und die Einhaltung von Umweltauflagen zu gewährleisten, sind Anpassungen am Gefahrstoff- und Abfallrecht vorgesehen.

Transparenz: Die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt verpflichtend, soll jedoch stärker digitalisiert und effizienter gestaltet werden. „Die geplante Einführung einer zentralen CO2-Speicher- und Transportdatenbank befürworten wir, um Transparenz und Effizienz zu erhöhen“, sagt Silvio Konrad.

Verhältnis zu EU-Recht: Das neue Gesetz passt die Regeln zur CO2-Speicherung und -Nutzung an EU-Vorgaben an, insbesondere an die CCS-Richtlinie und Klimaziele 2045. Außerdem werden erstmals auch Verfahren gefördert, die CO2 direkt aus der Luft entfernen. „Die Harmonisierung mit geltendem EU-Recht und die schnelle nationale Umsetzung sind wichtig, um Investitionssicherheit und Anreize zu schaffen und so den Anschluss an die wachsende internationale Carbon-Management-Wirtschaft zu halten“, betont Silvio Konrad.

Aktivierung des Carbon-Management-Marktes

„Das überarbeitete KSpTG gilt zu Recht als zentraler Baustein, um den geforderten Technologiehochlauf zu ermöglichen und den nationalen Carbon-Management-Markt zu aktivieren. Besonders wichtig sind jetzt aber verbindliche Zeitpläne für den Aufbau der nötigen Infrastruktur und die Einführung von einheitlichen Sicherheitsstandards, um den langwierigen Technologiehochlauf nicht zu gefährden“, so TÜV Nord-Energieexperte Silvio Konrad.

Bildergalerie

  • Silvio Konrad, COO Business Unit Energy & Resources bei TÜV Nord.

    Silvio Konrad, COO Business Unit Energy & Resources bei TÜV Nord.

    Bild: Frauke Schumann/TÜV NORD AG

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