GModG-Entwurf öffnet eine neue Tür

Gebäudemodernisierungsgesetz: Solarthermie soll Biogas ersetzten

Der Entwurf des GModG sieht vor, dass bei neuen Heizkesseln bis zu 15 Prozent Biogas oder Bioöl durch Solarthermie ersetzt werden können.

Bild: iStock, SlavkoSereda
11.05.2026

Im GModG-Entwurf soll Solarthermie biogenen Brennstoffanteilen bei neuen Gas- und Ölheizungen gleichgestellt werden. Geplant ist, den Biogas- oder Bioölanteil von bis zu 15 Prozent durch Solarthermie zu ersetzen. Für den Betrieb über das Jahr 2034 hinaus sind Nachweise höherer solarer Deckungsgrade vorgesehen - dafür braucht es einfache Regeln und Richtgrößen.

Den Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), sieht Ritter Energie in Dettenhausen als eine gute Nachricht für die ökologische Wärmeversorgung mit Sonnenenergie.

„Wir freuen uns, dass die Solarthermie die ausdrückliche Anerkennung als Erfüllungsoption im Entwurf des Wirtschaftsministeriums findet. Im Sinne der Technologieoffenheit ist es folgerichtig, dass die Nutzung einer solarthermischen Anlage dem biogenen Brennstoffanteil bei neuen Gas- und Ölheizungen gleichgestellt wird, denn beide Wege führen zum Ziel der CO2-Reduzierung“, betont Moritz Ritter, Beiratsvorsitzender von Ritter Solartechnik und 2. Vorsitzender des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Statt mühsam auf der Biotreppe zu klettern, nutzen wir die Sonne, die uns endlos und gratis mit ökologischer Wärme versorgt“, so Ritter weiter.

Solarthermie ersetzt bis zu 15 Prozent

Der zur Ressortabstimmung vorgelegte Referentenentwurf sieht im Unterschied zum Eckpunktepapier der Bundesregierung die Möglichkeit vor, den vorgeschriebenen Anteil an Biogas oder Bioöl bei neuen Heizkesseln unter bestimmten technischen Voraussetzungen bis zu 15 Prozent durch die Nutzung einer Solarthermieanlage zu ersetzen. Damit erfüllen solche kombinierten Heizanlagen bis 2035 die Voraussetzungen des GModG.

Aber auch darüber hinaus ist der Betrieb dieser Anlage zulässig, wenn der Eigentümer durch eine fachkundige Person nachweist, dass er mit Solarthermie einen höheren Deckungsgrad des Wärmebedarfs erreicht.

Nachweise sollen „einfach und fair“ werden

Sowohl bei den technischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Solarthermielösung als auch beim Nachweis höherer solarer Deckungsraten noch Handlungsbedarf: „Die Nachweise durch den Eigentümer müssen möglichst einfach und fair geregelt werden.“

Die derzeit vorgesehene Aperturfläche der Solarkollektoren als Maßstab bevorzuge weniger effiziente, billigere Anlagen im Vergleich zu modernen Anlagen mit hocheffizienten Vakuumröhrenkollektoren. Letztere benötigen für den gleichen Wärmeertrag eine deutlich kleinere Fläche. Bei gleicher Kollektorfläche werden sie für den Betreiber teurer. Dadurch entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der überwiegend deutschen und europäischen Hersteller, die auf die Hocheffizienz-Technologie setzen. „Hier sollte der Bruttowärmeertrag in Relation zur Gebäudenutzfläche als sachgerechter und fairer Maßstab herangezogen werden”, meint Ritter.

Möchte ein Eigentümer seinen mit Solarthermie kombinierten Heizkessel über das Jahr 2034 hinaus betreiben, muss er die über 15 Prozent hinausgehende solare Abdeckung des Wärmebedarfs seines Gebäudes nachweisen. Ritter plädiert dafür, dass dieser Nachweis für die Eigentümer möglichst unkompliziert geregelt wird.

Auch hier bietet sich seiner Ansicht nach der Bruttowärmeertrag – auch Gross Thermal Yield (GTY) genannt – als faire und pragmatische Richtgröße an. „Dieser Wert für die Leistung einer Solarthermieanlage ist von den Fachunternehmen der Heizungsbranche einfach zu ermitteln“, unterstreicht Moritz Ritter.

Schrittweise Umrüstung: Solarthermie als flexible Ergänzung

Die neue Regelung zur Solarthermie erleichtert den Einstieg in die schrittweise ökologische Modernisierung alter Heizanlagen, da der anfängliche Investitionsbedarf für die Eigentümer sinkt. Dadurch können schnell CO2-Einsparungen im Bestand erzielt werden. Hier zeigt sich ein weiterer Vorteil der solaren Wärmegewinnung.

Moritz Ritter sagt dazu: „Solarthermie passt sich flexibel an bestehende Heizsysteme an und hält den Besitzern alle Optionen für die Zukunft offen. Beispielsweise kann im zweiten Schritt der alte Gas- oder Ölkessel durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, die dann ebenfalls effizient mit der Solarthermieanlage zusammenarbeitet. Das spart Strom und verlängert die Lebensdauer der Wärmepumpe.“

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