Neue Beschlüsse im Schnellverfahren

Lob und Kritik an Einigung zum AI Act

Aus industriepolitischer Sicht sind einige der Änderungen nicht zielführend.

Bild: publish-industry, Gemini
12.05.2026

Der TÜV-Verband sieht in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ Licht und Schatten: Während Anpassungen im Bereich der Umsetzungs- und Meldefristen als positiv herausgestellt werden, kritisiert der Verband, dass durch den Sektor-Exit für Maschinen Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie entstehen. Außerdem drohen Verzögerungen bei der Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards.

Als positiv bewertet der TÜV-Verband Anpassungen wie längere Umsetzungsfristen für den AI Act, Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle sowie ein Verbot sexualisierter Deepfakes und so genannter „Nudifier“-Anwendungen. Kritisch dagegen ist, dass Maschinen aus dem direkten Anwendungsbereich des AI Acts herausfallen und Sicherheitsvorgaben stattdessen in der nachgeordneten Maschinenverordnung geregelt werden sollen.

Ziel des AI Act ist es, die Risiken von Hochrisiko-KI-Systemen in verschiedenen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Maschinen oder auch Spielzeug zu minimieren. „Der ‚Sektor-Exit‘ für Maschinen führt zu einer regulatorischen Fragmentierung mit unterschiedlichen Anforderungen, Verfahren und Fristen. Das Ergebnis ist Rechtsunsicherheit und mehr statt weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Der KI-Omnibus hat dem Bürokratieabbau einen Bärendienst erwiesen. Jetzt kommt es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Maschinenverordnung sicherzustellen.“ Das betrifft unter anderem Vorgaben zu Risiko- und Qualitätsmanagement, menschlicher Aufsicht, der Robustheit von KI-Systemen oder der Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.

Sektorspezifische KI-Standards werden verzögert

Auch aus industriepolitischer Sicht ist der Sektor-Exit nicht zielführend. „In Europa werden auf Grundlage des AI Acts derzeit industrielle KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt“, sagt Bühler. „Die Verschiebung in die Maschinenverordnung droht die Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards weiter zu verzögern, weil die gesetzliche Grundlage derzeit fehlt. Europa verspielt gerade die Chance, bei KI-Standards eine globale Vorreiterrolle einzunehmen.“

Der TÜV-Verband warnt davor, bis zur Anwendung des AI Acts weitere Produktgruppen wie Medizinprodukte aus dem AI Act herauszulösen. Andernfalls droht ein Flickenteppich an Einzelregelungen in zahlreichen sektorspezifischen Rechtsakten.

Omnibus-Verfahren „untergräbt Vertrauen“

Grundsätzliche Kritik übt der TÜV-Verband am Omnibus-Verfahren und den Trilog-Verhandlungen. „Der horizontal angelegte AI Act mit seinem risikobasierten Ansatz ist ein über Jahre entwickelter Rechtsakt, an dem sich verschiedenste Interessensgruppen intensiv beteiligt haben“, sagt Bühler. „Es kann nicht sein, dass die grundsätzliche Architektur des Gesetzes in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgebrochen wird. Solche fundamentalen Änderungen brauchen Transparenz, Gründlichkeit und eine öffentliche Debatte.“ Damit untergrabe die Politik das Vertrauen in den europäischen Gesetzgebungsprozess.

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