„Für den Klimaschutz ist nicht nur entscheidend, wie viele neue Emissionszertifikate ausgegeben werden, sondern wie viele insgesamt auf dem Markt verfügbar sind“, sagt Jakob Graichen, Experte für Energiepolitik und Klimaschutz am Öko-Institut. „Zusätzliche Zertifikate bergen die Gefahr, das EU-Klimaziel für 2040 zu unterlaufen. Die Reform muss deshalb verbindlich regeln, wie viele Emissionen insgesamt noch zulässig sind.“
Erhebliche Klimarisiken im Reformvorschlag
Der Reformvorschlag der Europäischen Kommission für den europäischen Emissionshandel birgt erhebliche Klimarisiken. Eine neue Analyse des Öko-Instituts im Auftrag des WWF Deutschland kommt zu diesem Ergebnis. Die geplante Absenkung der Emissionsobergrenze allein reicht nicht aus, um sicherzustellen, dass die EU ihr Klimaziel für das Jahr 2040 erreicht. Zusätzliche Emissionszertifikate und Überschüsse aus früheren Handelsperioden könnten es Unternehmen nämlich ermöglichen, deutlich mehr Treibhausgase zu emittieren, als mit dem Klimaziel vereinbar sind.
Zusätzliches Zertifikatsangebot bis 2040
Den Berechnungen zufolge könnte das zusätzliche Zertifikatsangebot in der fünften Handelsperiode von 2031 bis 2040 die mit dem Klimaziel vereinbarte Nachfrage um bis zu 620 Millionen Zertifikate übersteigen. Das entspricht einem zusätzlichen Angebot von bis zu zehn Prozent. Werden diese Zertifikate für Emissionen im EU-Emissionshandel (EU ETS) genutzt, müssten andere Wirtschaftssektoren entsprechend mehr Treibhausgase einsparen. Sollten auch weitere Mengen, zum Beispiel aus der Marktstabilitätsreserve, genutzt werden, wäre die Zielverfehlung noch höher.
Das Öko-Institut empfiehlt deshalb, alle Zertifikate in einem verbindlichen und transparenten Gesamtbudget zu berücksichtigen. Zu diesem Gesamtbudget gehören auch Zertifikate zur Finanzierung dauerhafter CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre sowie für den sogenannten Investment Booster, der klimafreundliche Investitionen unterstützen soll. Zusätzliche Zertifikate für CO2-Entnahmen sollten nur ausgegeben werden, wenn diese tatsächlich stattfinden.
Emissionsobergrenze konsequent senken, Überschüsse begrenzen
Die derzeitige jährliche Absenkungsrate der Emissionsobergrenze von 4,4 Prozent sollte bis 2035 beibehalten werden. Bis dahin werden die letzten großen Kohlekraftwerke den Markt voraussichtlich verlassen haben, während weiterhin überschüssige Zertifikate verfügbar sind. Zudem sollte die Marktstabilitätsreserve weiterhin jährlich 24 Prozent der überschüssigen Zertifikate aufnehmen. Ihre Schwellenwerte müssen noch stärker an die sinkende Gesamtmenge verfügbarer Zertifikate angepasst werden.
Klimaziele der Wirtschaftssektoren aufeinander abstimmen
Die Emissionsbudgets des Emissionshandels sollten gemeinsam mit denen der Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und weiterer Bereiche festgelegt werden. Zusätzliche CO2-Speicherung durch Wälder und andere Landnutzungsformen kann mögliche Lücken beim Klimaschutz nicht zuverlässig schließen, da sie mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.
Internationale Klimagutschriften nach Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens sollten nicht dazu dienen, verfehlte Emissionsminderungen der ETS-Sektoren auszugleichen. Stattdessen sollten sie Zielverfehlungen insgesamt absichern, etwa wenn die CO2-Speicherleistung durch Wälder und andere Senken ausbleibt. Dafür sind strenge Anforderungen an die Qualität, Anrechnung und Beschaffung der Gutschriften erforderlich.