Verstoß gegen EU-Recht?

EnEfG auf Diät: Energieeffizienzgesetz schwächt Pflichten und Standards

Das BMWE hat einen Referentenentwurf zur EnEfG-Novelle vorgelegt. DENEFF kritisiert darin die Streichung der Einsparpflichten sowie die höheren Schwellen für Energiemanagementsysteme.

Bild: iStock, Ralf Geithe
10.04.2026

Gerade in Zeiten hoher Energiepreise soll das EnEfG laut Entwurf geschwächt werden. Dieser erhöht die Schwellenwerte und lockert die Vorgaben zur Abwärmenutzung. So sollen die Energiemanagementpflichten nur noch für 4.500 statt wie bisher für rund 12.000 Unternehmen gelten.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zur Verbände- und Länderanhörung veröffentlicht. Aus Sicht der Energieeffizienzbranche stellt dieser einen inakzeptablen Rückschritt dar. Gerade in einer Phase anhaltender geopolitischer Unsicherheit und explodierender Energiekosten für Industrie und Haushalte wird das Energieeffizienzgesetz als zentrales Instrument für die Energieunabhängigkeit Deutschlands erheblich geschwächt. Es setzt Anreize und Standards, um Energiekosten durch eine effizientere Energienutzung zu senken und die Verwundbarkeit durch Energiepreisschocks zu reduzieren.

„Energieeffizienz ist unsere wichtigste heimische Energieressource“

„Mitten in der zweiten Energiekrise in fünf Jahren will das Bundeswirtschaftsministerium ausgerechnet das Energieeffizienzgesetz aufweichen. Dabei ist Effizienz unsere wichtigste heimische Energieressource. Ein starkes Energieeffizienzgesetz macht uns unabhängiger von Energieimporten und senkt dauerhaft Energiekosten. Gleichzeitig sorgt das Energieeffizienzgesetz dafür, dass statt des immer teureren Einkaufs Energie aus zunehmend unsicheren Exportländern zig Milliarden Euro in heimische Wertschöpfung umgelenkt werden.“

Laut DENEFF verstößt der BMWE-Entwurf auch gegen EU-Recht, da die Einsparverpflichtungen für Bund und Länder, die zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Artikel 8) jedoch notwendig sind, ersatzlos gestrichen werden sollen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zielgerichtete Politikmaßnahmen zu ergreifen, die über die EU-Mindestanforderungen hinausgehen.

Angesichts der Energiepreiskrise ist die deutliche Anhebung der Schwellenwerte für verpflichtende Energiemanagementsysteme von bisher 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch auf den EU-Mindestwert von 23,6 GWh eine vollkommen falsche Entscheidung. Dadurch würde sich die Anzahl der erfassten Unternehmen mehr als halbieren – von derzeit rund 12.000 auf die 4.500 energieintensivsten Unternehmen. Rund 100 Milliarden kWh industrieller Endenergie würden künftig nicht mehr erfasst.

Verlust von Impulsen im industriellen Mittelstand

In der Breite der Wirtschaft, gerade im industriellen Mittelstand, drohen durch die geplanten Änderungen wichtige Impulse verloren zu gehen. Trotz hoher Energiepreise liegen Investitionen in Energieeffizienz auf einem Tiefpunkt. „Die bestehenden, weichen Anforderungen an Energiemanagement, die bereits jetzt schon auf Eigenverantwortung setzen, und die Transparenz über Abwärmepotenziale aufzugeben, zementiert unsere Abhängigkeit“, so Noll.

So soll die Pflicht zur Abwärmevermeidung gestrichen und die Meldung von Abwärmepotenzialen in der bisher verpflichtenden Plattform für Abwärme freiwillig werden. Dabei ist diese Plattform ein „extrem wertvoller Datenschatz für die Wärmewende“: Die bislang dort gemeldeten 385 Milliarden kWh Abwärme könnten etwa die Hälfte des Endenergiebedarfs des deutschen Gebäudebestandes decken. „Eine solche Ressource nicht mit Nachdruck zu nutzen, ist heute unverantwortlich“, ergänzt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des DENEFF EDL_Hub. Einziger Lichtblick im Entwurf ist, dass „die Energiedienstleistung als marktliches Instrument der Energiewende in Industrie und Gebäuden soll nun endlich gleiche Chancen erhalten. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach langjährigen Diskussionen hier künftig mehr Unterstützung in Aussicht stellt.“

Der Entwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden. Er sollte im weiteren Verfahren dringend nachgeschärft werden, so die DENEFF. Notwendig sind klare, verlässliche und wirksame Rahmenbedingungen, die Investitionen in Effizienzmaßnahmen stärken.

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