Treibhausgasneutralität BMU-Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten

Die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ ist in Kraft getreten.

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18.01.2021

Schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft reduzieren – dabei soll die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle, helfen.

Zum 1. Januar 2021 ist die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Das Förderprogramm soll energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle dabei helfen, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Industriestandort Deutschland zukunftsfähig machen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Spätestens 2050 soll die deutsche Wirtschaft klimaneutral sein. Dafür müssen wir heute schon entschlossen die Weichen stellen. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Industrie deshalb bei der Neuausrichtung von Produktionsprozessen in Richtung Klimaneutralität, die teilweise den Umbau ganzer Standorte zur Folge hat. Die neue Förderrichtlinie ist ein wichtiger Meilenstein in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Unser Ziel ist eine starke, wettbewerbsfähige Industrie, die ohne fossile Energie und Rohstoffe auskommt. Denn Klimaschutz ist Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze.“

Die energieintensive Industrie verursacht durch hohe energie- und prozessbedingte CO2-Emissionen einen Anteil von circa 20 Prozent an den deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen ist eine besonders große Herausforderung, da hierfür häufig gänzlich neue Verfahren entwickelt und eingesetzt werden müssen. Im Rahmen des Förderprogramms werden sowohl Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration, als auch Investitionen in innovative Klimaschutztechnologien, die zur Vermeidung von prozessbedingten Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie beitragen, gefördert. Das Bundesumweltministerium setzt damit eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050, des Klimaschutzprogramms 2030 und der Nationalen Wasserstoffstrategie um.

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