Der VDI hat die Richtlinie VDI/VDE 2180-5 veröffentlicht. Das neue Konzept soll in organisatorischer und technischer Hinsicht stellenweise den Grad der Komplexität reduzieren. Dabei verzichtet es auf technische Sonderlösungen.
Aus Gründen einer pragmatischen Umsetzung können technische Anforderungen daher auch übererfüllt und die notwendige Risikominderung übertroffen werden. So werden beispielsweise Sicherheitseinrichtungen in SIL1 oder PLT-Betriebseinrichtungen mit Sicherheitsfunktion immer in SIL2 umgesetzt. Dafür ist weniger detailliertes Fachwissen beim Betreiber erforderlich als beispielsweise bei der Umsetzung der funktionalen Sicherheit nach Blatt 1 bis 4.
Im Zentrum des neuen Papiers steht die Umsetzung des Sicherheitslebenszyklus in der Praxis und weniger dessen theoretische Beschreibung. Damit reagiert der VDI auf die Frage, wie sich Sicherheit zuverlässig gewährleisten lässt, wenn Ressourcen knapp sind und Anlagen dennoch wachsen, altern oder modernisiert werden.
Im Entwurf ist die Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 5 E „Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie – Basiskonzept zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit“ im November 2025 erschienen; sie kann für 86,40 Euro bei DIN Media erworben werden. Einsprüche zum Entwurf sind bis 30. April 2026 über das elektronische Einspruchsportal oder per E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de) möglich.