Neuer Branchen-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie Leitfaden bringt Klarheit bei Armaturen

11.05.2018

Armaturen fallen unter die Maschinenrichtlinie. Deshalb haben der VDMA, der VGB und der VCI nun einen Leitfaden für Hersteller und Anwender von Armaturen veröffentlicht, der Transparenz bringen soll.

Fallen Armaturen unter die Maschinenrichtlinie oder nicht? Diese Frage sorgt seit Jahren immer wieder für Diskussionen, insbesondere zwischen Armaturenherstellern und ihren Kunden. Die Verbände VCI, VDMA und VGB haben nun einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der Unklarheiten beseitigen und für Sicherheit und Transparenz sorgen soll.

Armaturen fallen unter die Maschinenrichtlinie

Der neue Leitfaden „Maschinenrichtlinie: Bedeutung für Armaturen“ verspricht mehr Sicherheit im Umgang mit der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und deren Geltungsbereich. Die herausgebenden Verbände VDMA, VGB und VCI sehen in der EU-Maschinenrichtlinie zwar eine grundsätzlich sinnvolle Harmonisierungsvorschrift, halten sie aber an vielen Stellen für zu vage formuliert. Dadurch entstehe viel Interpretationsspielraum. Mit dem Leitfaden soll allen Herstellern und Anwendern von Armaturen eine fundierte Argumentations- und Umsetzungsgrundlage an die Hand geben werden.

Der Leitfaden erläutert, welche Armaturenarten unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Er geht besonders auf die unterschiedlichen Antriebsarten von Armaturen ein. Auch das Thema der „Vollständigen“ und „Unvollständigen“ Maschine wird ausführlich behandelt. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zwischen der Maschinenrichtlinie und anderen für Armaturen wichtigen Richtlinien, zum Beispiel der Druckgeräterichtlinie, erläutert.

Ein Zusatzdokument zum Leitfaden enthält detaillierte Hinweise zu Grenzen der Maschine, zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung aller in der Maschinenrichtlinie aufgeführten Gefahrenpotentiale sowie zur Dokumentation im Rahmen der EU-Konformitätserklärung.

Der Leitfaden und das Zusatzdokument stehen online als kostenloser Download zur Verfügung.

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