Großbatteriespeicher sind anspruchsvolle technische Systeme und Anlagen, bei deren Planung und Umsetzung unter anderem Anforderungen aus Elektrotechnik, Brandschutz und Baurecht frühzeitig zusammengeführt und abgestimmt werden müssen. Eine Aufgabe, die Fachplaner mit der Unterstützung unabhängiger Prüfdienstleister wie TÜV Süd lösen können.
Die Anforderungen an die Planung, Genehmigung und den Betrieb eines Batteriespeichers werden maßgeblich durch dessen Größe, Nutzung, den Aufstellort und die spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort bestimmt. Mit zunehmender Leistung und Kapazität erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten moderner Großspeicheranlagen. Neben der Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung von Energie können sie je nach Auslegung und Einsatzgebiet auch Aufgaben zur Unterstützung des Stromnetzes übernehmen. Ihre Funktion ist somit nicht mehr auf das reine Zwischenspeichern und gezielte Abgeben der aufgenommenen Solar- oder Windenergie beschränkt.
Zusätzliche Anforderungen bei kritischer Infrastruktur
Abhängig von Leistung, Systemfunktion und den geltenden gesetzlichen Vorgaben können Großbatteriespeicher auch der kritischen Infrastruktur zugeordnet werden, deren Ausfall direkt die Versorgungssicherheit gefährdet. Dabei müssen für jedes Projekt die jeweils zu beachtenden zusätzlichen Anforderungen an Verfügbarkeit, Resilienz, Betriebssicherheit, Notfallvorsorge und Wiederanlaufkonzepte klar identifiziert und erfüllt werden.
Bei der Aufstellung eines Großbatteriespeichers sind die spezifischen Gegebenheiten vor Ort von entscheidender Bedeutung. Dabei können sich die Anforderungen aus den verschiedenen Bereichen auch widersprechen. In solchen Fällen ist Praxiserfahrung aus bereits abgeschlossenen Prüf- und Genehmigungsverfahren besonders wertvoll: Welche Sicherheitsabstände werden zum Beispiel akzeptiert, welche Brandschutzstrategien haben sich bewährt oder an welchen Stellen kommt es typischerweise zu Nachforderungen? Durch die enge Zusammenarbeit mit unabhängigen Sachverständigen, schon von Beginn der Projektierung an, reduzieren Planer das Risiko aufwändiger Nachbesserungen und bleiben somit auf dem aktuellen Stand in einem dynamischen Marktsegment.
Eine Frage der Perspektive
Bei der Planung von Großbatteriespeichern verfolgen Hersteller, Betreiber und Investoren unterschiedliche Interessen. Um eine realistische Anforderungsanalyse als Planungsgrundlage zu erstellen, ist es wichtig, diese Perspektiven zu kennen, zu verstehen und zu berücksichtigen.
Betreiber zwischen Verfügbarkeit und Dokumentation
Betreiber bestehender oder geplanter Großspeicher müssen vor allem die Verfügbarkeit und den Instandhaltungsaufwand berücksichtigen. Betriebskosten entstehen über den Lebenszyklus unter anderem durch Wartungen, Serviceeinsätze, die Bevorratung und Beschaffung von Ersatzteilen sowie durch mögliche Verfügbarkeitsverluste bei Ausfällen. Auch regelmäßig erforderliche Funktionsprüfungen einschließlich ihrer Dokumentation können einen relevanten Anteil der Betriebskosten ausmachen. Versicherer berücksichtigen vorhandene Prüf- und Wartungsnachweise häufig bei der Risikobewertung, was sich auf Versicherungsbedingungen und Prämien auswirken kann. Darüber hinaus sind Betriebsanweisungen sowie Handlungsanweisungen für Stör- und Notfälle vorzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren. Eine unzureichende oder fehlende Dokumentation kann darüber hinaus haftungsrechtliche Auswirkungen haben.
Hersteller zwischen Regulierung und Brandschutz
Hersteller benötigen vor allem Lösungen, die sich mit minimalem Anpassungsaufwand in möglichst vielen Marktsegmenten einsetzen lassen. Aus international hergestellten Komponenten und länderspezifischen regulatorischen Anforderungen kann sich ein Spannungsfeld ergeben. Bei Komponenten und Gesamtsystemen aus internationalen Lieferketten sind regulatorische Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Dazu gehört die Klärung, welche europäischen Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen Anwendung finden und wer die Verantwortung als Hersteller im regulatorischen Sinne übernimmt.
Darüber hinaus muss bewertet werden, welche Konformitätsbewertungsverfahren für die CE-Kennzeichnung erforderlich sind und ob die Einbindung einer Benannten Stelle („Notified Body“) notwendig ist Außerdem sind übergeordnete risikoorientiere Brandschutzanalysen unter anderem wegen des Risikos des thermischen Durchgehens für Hersteller von Batteriespeichersystemen von zentraler Bedeutung. Hier bieten sich risikobasierte Analysen an, die zum Beispiel unterschiedliche Zellchemien, Modulstrukturen oder Standortbedingungen berücksichtigen. Ein baurechtlich erforderliches Brandschutzkonzept ist eine wichtige Voraussetzung für Bau- und Betriebsgenehmigungen. Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten, beispielsweise bei der Auslegung von Brandschutzmaßnahmen, Abluftsystemen oder Sicherheitsabständen, erhöhen die Planungssicherheit und können das Risiko zusätzlicher Kosten infolge behördlicher Auflagen oder technischer Anpassungen verringern.
Investoren sind vor allem an einer möglichst umfassenden Risikoabsicherung interessiert. Prüfzertifikate und technische Nachweise fließen regelmäßig in Due-Diligence-Prozesse ein und können Finanzierungsentscheidungen maßgeblich beeinflussen. Standardisierte technische Konzepte sowie belastbare Nachweise tragen dazu bei, Genehmigungs- und Prüfprozesse effizienter zu gestalten und deren Ablauf besser planbar zu machen.
Fachplaner als Vermittler
Fachplaner übernehmen gemeinsam mit Prüfdienstleistern eine wichtige Schnittstellenfunktion: Sie übersetzen Herstellerinformationen in genehmigungsfähige Planungsunterlagen, überführen Betreiberanforderungen in technische Betriebs- und Instandhaltungskonzepte und stellen Investoren die erforderlichen Nachweise für Risiko-, Genehmigungs- und Finanzierungsentscheidungen bereit.
Jedes Großbatteriespeicherprojekt muss neben seiner Funktion für die Energieversorgung stets im Kontext des jeweiligen Standorts und der dort geltenden Rahmenbedingungen betrachtet werden. Ob Risikoanalysen erforderlich sind, Nachweise zur Objektsicherheit und Resilienz erbracht werden müssen oder Investoren eine Machbarkeitsstudie verlangen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine frühzeitige und enge Abstimmung aller Beteiligten sowie die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister sind in jedem Fall empfehlenswert.