Zugangskontrolle Sensible Bereiche vor unbefugtem Zugriff schützen

DENIOS SE

Bis hierher und nicht weiter: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass nur die Angestellten Zugang zu sensiblen Bereichen haben, die Zugang haben sollen.

11.12.2018

Beim Stichwort „Zugangskontrolle“ kommen einem oft Szenarien wie der Diebstahl von Wertgegenständen oder Vandalismus in den Sinn. Doch auch Unternehmen, die gefährliche Stoffe handhaben und lagern, stehen in der Verantwortung, diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

Sponsored Content

Mit geeigneten Zugangsbeschränkungen können nicht nur Eingriffe von außen, beispielsweise durch Diebstahl oder Manipulation, erschwert werden. Sie verhindern auch, dass Mitarbeiter, die nicht entsprechend unterwiesen sind, Zugang zu Gefahrstoffen oder sensiblen Arbeitsbereichen erhalten.

In der Gefahrstoffverordnung ist allgemein festgelegt, dass der Arbeitgeber die Anzahl der Beschäftigten zu begrenzen hat, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Außerdem hat er wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern (§8 GefStoffV).

Erweiterte Zugangskontrolle für bestimmte Stoffe

Arbeitgeber sind also zunächst einmal generell dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe sicher aufbewahrt werden. Mit welchen Mitteln genau das zu geschehen hat, ist nur für bestimmte Fälle im Detail vorgeschrieben. So konkretisieren die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe die Notwendigkeit einer (erweiterten) Zugangskontrolle bei bestimmten Gefahrstoffen und/oder Gefahrensituationen.

Was unter den Geltungsbereich dieser erweiterten Zugangskontrolle fällt, welche Maßnahmen möglich beziehungsweise notwendig sind und Antworten auf wichtige Fragen fasst Denios in einem kostenlosen Online-Ratgeber zusammen:

Praxis-Ratgeber zum Thema Zugangskontrolle

Bildergalerie

  • Große Gebinde in kleinen Mengen wie einzelne IBC beispielsweise lassen sich gut in Gefahrstoffdepots einlagern.

    Große Gebinde in kleinen Mengen wie einzelne IBC beispielsweise lassen sich gut in Gefahrstoffdepots einlagern.

    Bild: Denios

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel