Transparenz wird zur Pflicht - und zur Chance?

„Keine Angst vor dem AI Act“: Vertrauen wird zum Erfolgsfaktor für KI

Der AI Act macht KI nicht unbrauchbar. Er setzt vielmehr Leitplanken für einen Markt, der sich rasant entwickelt.

Bild: publish-industry. KI-generiert mit Imagen
18.08.2026

Künstliche Intelligenz zieht in immer mehr Unternehmen ein. Sie formuliert Texte, sortiert Anfragen, analysiert Daten und unterstützt Mitarbeitende im Alltag. Viele Verantwortliche fragen sich dabei: Was darf die Technik eigentlich noch – und wo beginnt die rechtliche Grauzone? Florian Horbach, Geschäftsführer der Zeeg und Experte für KI-Telefonien zeigt: Der europäische AI Act verlangt keinen Verzicht auf KI, sondern setzt lediglich einen bewussten und transparenten Umgang damit voraus.

Seit dem 2. August gelten zentrale Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Unternehmen müssen Menschen in bestimmten Fällen darauf hinweisen, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Das betrifft beispielsweise Chatbots, digitale Assistenten oder automatisierte Kundenservices wie KI-Telefonie. Ein solcher Hinweis braucht keine juristische Abhandlung. „Ein klarer Satz reicht: ‚Sie sprechen mit einem KI-gestützten Assistenten.‘, so der KI-Experte. „Anschließend sollte eine einfache Möglichkeit zur persönlichen Unterstützung folgen.“

Diese Offenheit schützt nicht nur vor Missverständnissen, sondern kann auch das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunden verbessern. Wer künstliche Intelligenz nicht tarnt, sondern verständlich erklärt, signalisiert Verantwortung. Kunden erhalten eine Wahl und können besser einschätzen, welche Antworten sie von einem System erwarten dürfen.

Der AI Act folgt dem Risiko

Nicht jede Anwendung verlangt denselben Aufwand. Der AI Act unterscheidet nach dem möglichen Risiko eines Systems. Horbach verdeutlicht: „Eine Anwendung, die Texte zusammenfasst oder interne Abläufe erleichtert, bringt andere Anforderungen mit als eine KI, die über Bewerbungen, Kredite oder den Zugang zu wichtigen Leistungen entscheidet.“ Für Unternehmen empfiehlt sich deshalb zunächst eine einfache Bestandsaufnahme:

  • Wo kommt KI bereits zum Einsatz?

  • Welche Aufgaben übernimmt sie?

  • Welche Informationen verarbeitet sie?

  • Wer trägt die Verantwortung für die Ergebnisse?

  • Wo braucht es weiterhin menschliche Prüfung?

Diese Fragen führen schnell aus der abstrakten Gesetzesdebatte in die betriebliche Praxis. Zugleich helfen sie, Zuständigkeiten zu klären. Denn KI nimmt Unternehmen die Verantwortung nicht ab. Sie liefert Vorschläge, bearbeitet Informationen oder übernimmt Routinen. Die Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen bleibt beim Menschen.

KI-Telefonie als Nebenschauplatz

Ein möglicher Anwendungsfall liegt in der Telefonie. KI-gestützte Assistenten können Gespräche annehmen, Standardfragen beantworten oder auch Termine koordinieren. Gerade an dieser Stelle zählt Transparenz besonders: Eine Stimme wirkt schnell menschlich, auch wenn im Hintergrund ein System arbeitet. So schafft ein kurzer Hinweis zu Beginn schon Klarheit.

„Ebenso wichtig bleibt eine gute Übergabe an Mitarbeitende, sobald das Anliegen komplizierter, persönlicher oder emotionaler ausfällt. KI-Telefonie muss deshalb nicht als Ersatz für den Kundenservice auftreten. Sie kann vor allem Routineaufgaben abfangen und Beschäftigte entlasten“, erklärt der Experte. „‚Made in Germany‘ kann dabei ein zusätzlicher Vertrauensanker sein.“ Der Begriff allein ersetzt jedoch keine Prüfung. Unternehmen sollten genau hinschauen: Wo liegen Daten? Wer verarbeitet sie? Welche Kontrollmöglichkeiten bietet der Anbieter? Und wie lässt sich ein menschlicher Ansprechpartner erreichen?

Kennzeichnung für KI-Inhalte

Die neuen Regeln betreffen nicht nur Gespräche. Auch bestimmte künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Audiodateien benötigen eine erkennbare Kennzeichnung. Das gilt insbesondere dann, wenn Inhalte den Eindruck echter Aufnahmen oder authentischer Aussagen vermitteln. „Für Unternehmen bedeutet das: Eine interne Arbeitshilfe mit KI-Unterstützung fällt nicht automatisch in dieselbe Kategorie wie ein öffentlich verbreiteter Beitrag“, hält Horbach fest. „Entscheidend bleiben Einsatz, Inhalt und Wirkung.“ Wer Informationen für die Öffentlichkeit erstellt, sollte deshalb prüfen, ob ein Hinweis auf die KI-Bearbeitung nötig bleibt.

Kein Grund zur Panik

Der AI Act macht KI nicht unbrauchbar. Er setzt Leitplanken für einen Markt, der sich rasant entwickelt. Für Unternehmen entsteht daraus eine Chance. Sie können frühzeitig klare Regeln schaffen, Mitarbeitende sensibilisieren und ihren Kunden zeigen, dass Innovation und Verantwortung zusammenpassen. Dafür braucht es weder komplizierte Kontrollsysteme noch große Versprechen. Oft genügen ein transparenter Hinweis, nachvollziehbare Zuständigkeiten und ein Mensch, der bei Bedarf eingreift. Genau darin liegt die vielleicht wichtigste Botschaft des AI Act.

Der Experte erörtert: „Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Unternehmen KI unsichtbar machen. Es wächst, wenn sie verständlich erklären, wo Technik unterstützt und wo weiterhin der Mensch entscheidet.“

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