Personenbezogene Daten Gisa setzt für Stadtwerke Gießen Anforderungen der EU-DSGVO im SAP ILM um

GISA GmbH

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO im Jahr 2018 wurden Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten, denen kein Geschäftszweck zugrunde liegt, zu löschen.

Bild: iStock, Melpomenem
25.11.2021

Der hallesche IT-Dienstleister Gisa unterstützt die Stadtwerke Gießen bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mithilfe von SAP ILM. Ziel ist, im SAP-IS-U-System des Versorgers zu identifizieren, an welchen Stellen es personenbezogene Daten beinhaltet und welche Schritte notwendig sind, um diese rechtssicher zu löschen.

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„Im Ergebnis ist das System entsprechend der Datenschutzrichtlinien bereinigt und damit letztlich auch unsere Datenmenge deutlich reduziert. So sind wir für die anstehende Transformation auf SAP S/4HANA gerüstet“, erklärt Thomas Rössler, Leiter Informationstechnologien bei den Stadtwerken Gießen.

Unter Nutzung des „Database Analyzer Plus“ von PBS Software hat Gisa den Stadtwerken Gießen zunächst veranschaulicht, in welchen Tabellen personenbezogene Daten vorhanden sind, welche Tabellen Archivierungsobjekten zugeordnet sind und welche Archivierungsobjekte nötig sind, um die Stammdaten schließlich löschen zu können.

Das Projekt sah zudem vor, dass neben der Sperrung und Löschung relevanter Daten der Zugriff auf archivierte Daten mithilfe von PBS-Indizes ermöglicht wird. Die Umsetzung von SAP ILM erfolgte dann in einem Sandboxsystem. Begleitend sollen in Zukunft die Mitarbeitenden der Stadtwerke durch GISA für den eigenständigen SAP ILM-Betrieb geschult werden. So sind die Voraussetzungen für das Sperren und Löschen im Produktivsystem geschaffen und die Stadtwerke für die Herausforderung der S/4HANA-Migration vorbereitet.

Zum Hintergrund

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO im Jahr 2018 wurden Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten, denen kein Geschäftszweck zugrunde liegt, zu löschen. In SAP-Systemen können diese Anforderungen mit Hilfe von SAP ILM umgesetzt werden. Voraussetzung ist ein Verständnis aller Beteiligter von Zweckbindung im Sinne der EU-DSGVO, eine Aufbereitung aktueller Prozesse sowie eine Analyse des SAP-Systems.

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