Verpasste Chance für klare Rahmenbedingungen „Flickenteppich“: EU-Verordnung belastet Unternehmen

EU-Verpackungsverordnung auf dem Prüfstand: Der VDMA-Fachverbandsgeschäftsführer kritisiert, dass die EU-Verordnung keine vollständige Harmonisierung bietet, da Mitgliedsstaaten strengere nationale Maßnahmen einführen dürfen, was negative Auswirkungen auf Investitionen hat.

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29.11.2023

Auch der Nahrungsmittelmaschinen- und Verpackungsmaschinenbau bekommt die Folgen der Regulierungsflut aus Brüssel und Berlin unmittelbar zu spüren. Besonders betroffen ist der Verpackungsmaschinenbau dabei von der EU-Verpackungsverordnung. Deren unklare Anforderungen führen inzwischen zu einer spürbaren Verunsicherung im Markt und damit zu Planungsunsicherheit bei Herstellern und Kunden gleichermaßen.

„Die Investitionszurückhaltung zeigt sich inzwischen sehr deutlich. Der Auftragseingang im Verpackungsmaschinenbau weist für den Zeitraum Januar bis September 2023 insgesamt ein Minus von 12 Prozent auf, Aufträge aus dem Ausland verzeichneten dabei ein Minus von 17 Prozent. Das hängt mit der EU-Verpackungsverordnung ursächlich zusammen“, sagt Richard Clemens, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen.

„Flickenteppich“ an Regelungen nicht beseitigt

Im Grundsatz verfolge die EU mit dieser Verordnung durchaus die richtigen Ziele, ergänzt er. EU-weit harmonisierte und damit einheitliche verpackungsrechtliche Anforderungen können maßgeblich zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen und damit auch den EU-Binnenmarkt stärken.

„Aber von einer vollständigen Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben kann nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments weiterhin keine Rede sein. Vielmehr bleibt der bestehende ,Flickenteppich‘ an spezifischen verpackungsrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten bestehen“, kritisiert der VDMA-Fachverbandsgeschäftsführer. Denn den EU-Mitgliedsstaaten wurde die Freiheit eingeräumt, strengere nationale Maßnahmen einzuführen, die über die Regelungen der Verordnung hinausgehen. „Damit wurde eine Chance verpasst, für klare Rahmenbedingungen zu sorgen – mit negativen Folgen für die Investitionen“, erläutert Clemens.

Einige positive Aspekte der Verordnung

Immerhin enthalte der aktuelle Entwurf auch einige Verbesserungen, beispielsweise den Wegfall des Verbots von Verpackungen für Obst und Gemüse sowie von Einwegverpackungen für Einzelportionen im HORECA-Sektor, ergänzt Clemens. Das Verbot bestimmter Verpackungen sowie Materialien hätte für viele Firmen aus dem Verpackungsmaschinenbau zu tiefgreifenden Konsequenzen geführt.

„Die EU-Verpackungsverordnung stellt für unsere Branche zweifellos eine Herausforderung dar, aber wir sehen in ihr auch eine Chance zur Förderung nachhaltiger Innovationen. Die Lösungskompetenz für nachhaltiges Produzieren und Verpacken wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Die Digitalisierung ist hierfür Treiber und Enabler“, resümiert der Geschäftsführer des VMDA Fachverbands Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen anlässlich der BrauBeviale in Nürnberg.

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  • Richard Clemens: „EU-Verpackungsverordnung sorgt für spürbare Investitionszurückhaltung.“

    Richard Clemens: „EU-Verpackungsverordnung sorgt für spürbare Investitionszurückhaltung.“

    Bild: VDMA

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