Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Europäische Kommission genehmigt Novelle des KWKG 2020

Die Europäische Kommission hat Novelle des KWKG 2020 genehmigt.

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10.06.2021

Die im August 2020 in Kraft getretene Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde von der Europäische Kommission genehmigt. Damit kann das KWKG 2020 im Umfang der Genehmigung angewendet werden.

Mit der Genehmigung des KWKG 2020 ist eine weitere wichtige gesetzliche Grundlage auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesektor von der EUKommission bestätigt worden.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020 flankiert auf sinnvolle Weise den Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Kohleverstromung und entwickelt die Förderbedingungen für die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung weiter.

Rechtssicherheit bestätigt

Mit der Genehmigung besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich wichtiger Neuerungen des KWKG wie beispielsweise dem Kohleersatzbonus, der die frühzeitige Stilllegung von kohlebefeuerten Kraftwerken und deren Ersatz durch hochmoderne Gaskraftwerke anreizt.

Auch die Anwendbarkeit der Fördersätze, der Flexibilitätsanreize oder des Wärmebonus für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung sind mit der beihilferechtlichen Genehmigung bestätigt.

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