Neue gesetzliche Anforderungen Webportal für Standard-Netzanschlüsse ab Januar 2024 Pflicht

Tritt das Gesetz in Kraft, müssen Anträge als Webportal mit allen erforderlichen Abfragen und Mitteilungen zur Verfügung gestellt werden.

Bild: iStock, Kostiantyn Filichkin
09.10.2023

Die Frist für die Digitalisierung läuft: Ab dem 1. Januar 2024 muss es Endkunden möglich sein, Anträge für Standard-Netzanschlüsse sowie für Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen online über das Webportal des Netzbetreibers abzuwickeln. Als Softwarehersteller bietet ITC dafür ein Netzanschlussportal, welches die Empfehlungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Mit der Niederspannungsanschlussverordnung (§§ 6, 19 NAV) werden Netzbetreiber verpflichtet, ab 01. Januar 2024 ein entsprechendes Webportal bereitzustellen. „Um diese Frist einzuhalten, sind Netzbetreiber gut beraten, umgehend in eine entsprechende Planung einzusteigen. Die Anträge dürfen nicht nur online verfügbare PDF-Anträge sein, sondern müssen als Webportal mit allen erforderlichen Abfragen und Mitteilungen zur Verfügung gestellt werden“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC.

Dies stellt sowohl die IT auf Seiten der Netzbetreiber und Stadtwerke als auch die Dienstleister vor weitere große Herausforderungen. „Uns erreichen fast täglich entsprechende Aufträge von Bestands- und Neukunden.“

Cloudbasierte White-Label-Lösung

Damit alle anfragenden Netzbetreiber die gesetzliche Frist einhalten können, bietet ITC das Netzanschlussportal mit ihrer Lösung ITC-PowerCommerce-Netz als cloudbasierte White-Label-Version. Die Software ist einfach integrierbar und passt sich an das individuelle Corporate Design der Netzgesellschaft an. „Auf diese Weise können Energieversorger ihren Endkunden kurzfristig alle gesetzlich geforderten Prozesse zur Verfügung stellen", erklärt Falkenburg. Alle Netzportale lassen sich später auch On-Premise im eigenen Rechenzentrum betreiben.

Webportal für EEG-Anlagen bis 2025

Für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen, müssen Netzbetreiber erst ab 1. Januar 2025 ein Webportal für die Endkunden zur Verfügung stellen. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) § 8 Abs. 7 sind Netzbetreiber demnach verpflichtet, neben den allgemeinen Informationen zum Netzanschlussbegehren auch einzelne Schritte zur Bearbeitung, alle erforderlichen Informationen sowie die entstehenden Kosten für einen Netzanschluss zu veröffentlichen.

„Auch diese gesetzliche Frist werden wir als Dienstleister berücksichtigen und werden unsere Portallösungen fristgerecht bereitstellen“, betont Falkenburg.

Pflichtbereiche und sinnvolle Funktionen

Die innovative ITC-Portallösung bildet sowohl die Entgegennahme des Antrages als auch sinnvolle Funktionen wie Reminder oder Dokumentenupload ab. Das heißt: Es lassen sich alle Abläufe für die Antragstellung, Bearbeitung und die Bereitstellung von Standard-Hausanschlüssen sowie für anmeldepflichtige Geräte, Ladestationen und Wärmepumpen digitalisieren. Kunden können einen Neuanschluss oder Veränderungen am Anschluss online beantragen – egal ob für Baustrom, Umverlegung, Abtrennung oder Stilllegung.

Auch die Anträge für zustimmungspflichtige beziehungsweise anmeldepflichtige Geräte, wie Baukran, Heizungs- und Klimatisierungsgeräte lassen sich bequem online abwickeln. Dem jeweiligen Antrag können Dokumente, wie zum Beispiel Lageplan, Grundrissplan, Vollmachten, Skizzen oder Fotos, beigefügt werden. Dabei verfügt die Software über durchgängig digitale Prozesse: von der Eingabe der Daten durch den Antragsteller, über die interne Verarbeitung bei der Netzgesellschaft, die Wahl des Installateurs bis hin zur Bereitstellung der Abrechnung.

Serviceprozesse für Netzkunden

Nicht nur Anschlussprozesse sondern auch zahlreiche aus dem Vertrieb bekannte Self-Service-Funktionen stehen im ITC-PowerCommerce-Netz zur Verfügung. Die modular aufgebaute Portal-Plattform lässt sich als offenes System mit kundengruppenspezifischen Prozessen und Anwendungen erweitern. Dazu gehören unter anderem Zählerstandserfassung, selbstständige Änderung und Ergänzung von Stamm- und Kommunikationsdaten durch den Verbraucher, Aktualisierung der Kontaktdaten, Erteilen von Lastschriftmandaten, Verwaltung der Vertrags- und Bankdaten und Visualisierung des eigenen Strom-, Gas- oder Wasserverbrauchs.

Zudem erhalten Verbraucher Zugriff auf aktuelle und historische Rechnungen sowie andere vertragsrelevante Dokumente. Diese können jederzeit eingesehen, heruntergeladen und archiviert werden.

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