Positionspapier veröffentlicht Vorschläge zur Stärkung der Agri-PV

Eine besondere Chance liegt im Ausbau der „besonderen PV-Anlagen“: Hierzu gehören verschiedene Anwendungen von PV-Modulen, die eine Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, beispielsweise Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, schwimmende PV auf Gewässern oder Parkplatz-PV.

Bild: iStock, LeoPatrizi
06.06.2023

Der Umbau des Energiesystems hin zu einer klimaneutralen Stromerzeugung kommt gut voran. Insbesondere der Ausbau von Photovoltaikanlagen lag im vergangenen Jahr im Plan. Um das Ziel von 215 GW bis 2030 zu erreichen, muss sich allerdings die jetzige Ausbaugeschwindigkeit verdreifachen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft legt zwölf Vorschläge vor, wie das gelingen könnte.

Neben langen Planungs- und Genehmigungsverfahren ist häufig auch die Flächenverfügbarkeit ein Bremsklotz. Eine besondere Chance liegt daher im Ausbau der „besonderen PV-Anlagen“. Hierzu gehören verschiedene Anwendungen von PV-Modulen, die eine Doppelnutzung der Fläche ermöglichen, beispielsweise Agri-PV auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, schwimmende PV auf Gewässern oder Parkplatz-PV. Bei der Agri-PV werden die Photovoltaik-Module erhöht auf Metallkonstruktionen angebracht, unter denen weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, meist in Form von Pflanzenproduktion, wie Obstanbau. Der BDEW hat sich die verschiedenen Segmente detailliert angesehen und zwölf Punkte identifiziert, um den Ausbau der besonderen PV-Anlagen voranzubringen.

„Agri-PV bietet die Chance, die knappen Flächen optimal zu nutzen und damit Flächenkonkurrenzen zu überwinden. Gleichzeitig werden Synergien zwischen den Erneuerbaren Energien und der Landwirtschaft ermöglicht“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Energiewende. Die Unternehmen brauchen jetzt bessere Rahmenbedingen, damit sich diese innovativen Anlagen weiträumig im Markt etablieren können. Zentrale Hebel sind die Einrichtung eines eigenen Ausschreibungssegments für Agri-PV, eine umfassendere und schnellere Flächenverfügbarkeit und das Ebnen von regulatorischen Hindernissen wie die Streichung wiederkehrender Nachweise und die Einführung einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen.“

Zwölf Impulse für einen beschleunigten Ausbau von Agri-PV und anderen besonderen Solaranlagen:

  • Sondersegment in der Erneuerbare-Energien-Ausschreibung für Agri-PV einrichten

  • Finanzielle Förderung für Strom aus kleinen Agri-PV-Anlagen verbessern

  • Benachteiligte Gebiete für PV-Freiflächenanalgen und Agri-PV öffnen

  • Schnelle Flächenverfügbarkeit sicherstellen

  • Agri-PV-Flächen als landwirtschaftliche Flächen bestehen lassen

  • Duldungspflicht für Anschlussleitungen bei Agri-PV und weiteren PV-Anlagen einführen

  • Netzintegration immer mitdenken

  • Wiederkehrende Nachweisführung bei Agri-PV-Anlagen streichen

  • Definition von Dauergrünland klarstellen

  • Anforderungen für Solaranlagen auf Moorböden praxistauglich gestalten

  • Biodiversität-PV durch extensive Agri-PV ermöglichen

  • Akzeptanz steigern und freiwillige Beteiligung ermöglichen

Kerstin Andreae zu den konkreten Vorschlägen

Die regulären PV-Ausschreibungen sind aufgrund der anderen Kostenstruktur von Agri-PV-Projekten nicht geeignet, um den Ausbau weiter voranzutreiben. Um die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Photovoltaik anzureizen, sollte eine eigene Ausschreibungskategorie mit einem Ausschreibungsvolumen von zunächst 200 Megawatt im Jahr 2024 und perspektivisch 1 Gw pro Jahr ab 2028 geschaffen werden. Sinnvoll wäre zudem eine Ausweitung dieser Kategorie auf PV-Anlagen auf Weideflächen sowie auf Extensive Agri-PV.

Die Förderung besonderer Solaranlagen außerhalb der Ausschreibungen ist zwar jetzt möglich, derzeit jedoch noch zu niedrig angesetzt. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, den Agri-PV-Bonus zu übertragen, setzt daher an der richtigen Stelle an. Nun sollte zügig die Höhe der geplanten Förderung von kleinen Agri-PV-Anlagen festgelegt werden.

Die eingeschränkte Nutzbarkeit sogenannter „benachteiligter Gebiete“ ist eine weitere regulatorische Hürde. Diese Gebiete sollten auch für Solaranlagen unter dem Schwellenwert von einem Megawatt geöffnet werden, um das Potenzial der vielen Splitterflächen ausschöpfen zu können.

Der verstärkte Ausbau von Erneuerbaren Energien und die dafür erforderlichen Planungen und Genehmigungen überfordern an manchen Orten die personellen Kapazitäten in den Gemeinden. Um die Ausbaudynamik zu steigern, wäre daher Standardisierungen hilfreich, wie eine punktuelle Ausweitung von Privilegierungen entlang von Autobahnen.

Um eine schnelle Flächenverfügbarkeit sicherzustellen wäre es zudem hilfreich, wenn für die Genehmigung keine Umwidmung der Flächen erfolgen müsste. Eine Einordnung als Siedlungs- und Verkehrsflächen ist nicht sachgerecht, denn die für Agri-PV genutzten Flächen werden nicht versiegelt und können danach wieder der ausschließlichen landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Gleichzeitig bringt die Einstufung als Siedlungs- und Verkehrsfläche erhebliche Nachteile mit sich, wie beispielsweise der Wegfall erbschaftssteuerliche Begünstigungen. Das hemmt derzeit die Bereitschaft, landwirtschaftlich genutzte Flächen für Agri-PV zu öffnen.

Was nicht vergessen werden darf: Die Stärkung der Agri-PV muss immer im Gleichklang mit einem beschleunigten Netzausbau erfolgen. Wichtig hierfür sind vor allem deutlich mehr Fachkräfte und eine leichtere Materialverfügbarkeit. Zudem sollte auch für PV-Anlagen eine Duldungspflicht für Grundstückseigentümer für die Verlegung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen festgeschrieben werden.

Die Einrichtung von großflächigen Solaranlagen erfordert Investitionen von mehreren Millionen Euro. Die Anforderung, in jedem dritten Jahr die Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch gutachterliche Bestätigung nachweisen zu müssen, stellt aktuell ein erhebliches Investitionshemmnis dar. Um die Investitionssicherheit für Eigenkapitalgeber sowie kreditgebende Banken zu erhöhen, sollte die wiederkehrende Nachweisführung gestrichen und ein praxistauglicheres Instrument der Nachweisführung gefunden werden.“

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