REACH-Beschränkung Verschärfte Verbote für Weichmacher

In den Laboren der Prüfgesellschaft Dekra werden Produkte auf schädliche Chemikalien untersucht.

Bild: Dekra
07.07.2020

Zum 7. Juli 2020 erweitern sich die Beschränkungen von Phthalat-Weichmachern in Produkten. Damit gilt jetzt in fast allen Erzeugnissen der strenge Grenzwert, der bislang nur für Babyartikel und Spielzeug vorgeschrieben war.

Bis vor Kurzem waren im Anhang XVII Eintrag Nummer 51 der REACH-Verordnung (EU-VO Nummer 1907/2006) nur Babyartikel und Spielzeug erfasst. Nun gelten diese strengen Vorschriften für alle Erzeugnisse. Die betroffenen Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in PVC und in PU-Weichkunststoff eingesetzt, aber auch in Elastomeren wie Chloropren-Kautschuk und thermoplastischen Elastomeren (TPE/TPU).

Nur wenige Sonderfälle sind von den verschärften Regeln ausgenommen. Dekra-Experten erinnern außerdem daran, dass die Überschreitung des Grenzwertes von 0,1 Prozent der Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP einzeln oder in Summe ein Straftatbestand ist.

In Asien verbreitet

Der Phthalat-Anteil eines Produkts kann durchaus bis zu 30 oder 40 Prozent des Kunststoffmaterials betragen. Griffe, beispielsweise von Werkzeugen, enthalten die Weichmacher häufig. Sie werden auch für Aufdrucke auf Textilien verwendet, um den Druck dauerhaft elastisch zu halten.

Die Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in Asien eingesetzt, weil sie billiger sind als die sicheren Ersatzprodukte, beobachten Dekra-Experten. Wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Wirkung sind sie bereits in einer Reihe von Regelungen verboten, unter anderem in der RoHS- oder der Spielzeug-Richtlinie.

Bisher gab es in der REACH-Verordnung nur eine Informationspflicht gemäß Artikel 33, da die Stoffe auch auf der sogenannten Kandidatenliste sind. Durch die Erweiterung der Beschränkung gilt das Verbot nun für das Inverkehrbringen aller Erzeugnisse, mit einer Reihe spezifischer Ausnahmen wie für Laborgeräte oder Medizinprodukte.

Für Kraftfahrzeuge und deren Ersatzteile gilt die Beschränkung erst ab 2024, ebenso für Luftfahrzeuge.

Produkte auf Weichmacher prüfen

Dekra rät allen Unternehmen, zu prüfen, ob die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte diese Weichmacher enthalten. Es ist auf jeden Fall ratsam, dies mit seinen Lieferanten zu klären.

In vielen Fällen kann auch eine Laboruntersuchung hilfreich sein. Dazu bieten die Dekra-Labore akkreditierte Weichmacher-Analysen in Deutschland und in China an. Die Prüfgesellschaft nimmt ebenfalls datenbankgestützte Risikobeurteilungen von Materialien vor und unterstützt beim Aufbau von Prozessen, um Produktkonformität sicherzustellen.

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