EU‑Verpackungsverordnung ab August 2026

Strenge PFAS‑Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen

Mit den strengeren PFAS-Grenzwerten für Lebensmittelverpackungen müssen Hersteller eine Konformitätserklärung abgeben und eine technische Dokumentation vorhalten.

Bild: DEKRA
08.03.2026

Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) ist ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Für Lebensmittelverpackungen gelten dadurch strenge PFAS-Grenzwerte – diese EU‑Konformität müssen Hersteller in Zukunft erklären.

Der Umgang mit Chemikalien im Arbeitsalltag birgt verschiedene Gefahren und Risiken für Unternehmen und Mitarbeiter. Von der Produktion über die Lagerung und Anwendung bis hin zur Entsorgung müssen daher unterschiedliche Aspekte beachtet werden, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Dieser Umgang mit Chemikalien wird durch das Chemikalienrecht sowie damit verbundene Gesetze und Verordnungen definiert und geregelt.

Die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Hersteller von Verpackungen bringt sie eine Reihe neuer Verpflichtungen mit sich.

PFAS: Strenge Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen

Dadurch müssen beispielsweise ab dem 12. August 2026 Grenzwerte für PFAS für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen, eingehalten werden. PFAS ist der Oberbegriff für per- und polyfluorierte Verbindungen, die sich in der Umwelt nicht abbauen, teilweise gesundheitsschädlich sind und als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden. Verschiedene PFAS werden unter anderem bei Kartonverpackungen eingesetzt, damit diese nicht durch die Feuchtigkeit der Lebensmittel aufgeweicht werden.

Die Beschränkung von PFAS ist sehr weitreichend, da sie nicht auf einzelne Verbindungen begrenzt ist, sondern alle Verbindungen umfasst, auf die die PFAS-Kriterien zutreffen. Zudem sind die Grenzwerte extrem niedrig. Dekra-Experten schätzen, dass dies zu einem erheblichen Risiko für Grenzwertüberschreitungen durch Verschleppung und Spurenverunreinigungen führt:

  • 25 ppb für einzelne Verbindungen

  • 250 ppb für die Summe einzeln identifizierter Verbindungen

  • 50 ppm Gesamtfluorgehalt als Summe für alle PFAS, inclusive Polymere

Verpackungshersteller müssen darüber hinaus eine ganze Reihe von Anforderungen zur Abfallminimierung einhalten. Dazu gehören beispielsweise die Recyclingfähigkeit, der Rezyklatgehalt, die Minimierung von Verpackungen und die Kennzeichnung. Diese treten schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft.

Ab dem Stichtag müssen die Hersteller außerdem vor dem Inverkehrbringen das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle durchführen. Ein wesentliches Element davon ist die technische Dokumentation. Dekra unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

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