Beim Export von Maschinen auf lokale Vorgaben achten Reisepässe für Maschinen

Künftig werden wohl auch Maschinen eine Art Reisepass benötigen.

Bild: iStock; zak00
09.07.2019

Heute gelten von Region zu Region, teilweise von Land zu Land, unterschiedliche Vorgaben und Gesetze, was die Sicherheit von Maschinen und Anlagen betrifft. Eine Maschine, die den Richtlinien und Normen eines Landes entspricht, ist möglicherweise nicht konform mit den Vorschriften eines anderen. Beim Export müssen also die entsprechenden Richtlinien und Anforderungen des Ziellandes eingehalten werden.

Innerhalb der europäischen Union gelten diverse Richtlinien, wie zum Beispiel die Maschinenrichtlinie oder Spielzeugrichtlinie, welche durch die einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Maschinenrichtlinie sorgt für eine Standardisierung der europäischen Sicherheitsanforderungen an Maschinen. Für Maschinen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht werden, gibt sie ein einheitliches Sicherheitsniveau vor und gewährleistet so den freien Warenverkehr. Nach Durchführung einer solchen Konformitätsbewertung ist der Hersteller berechtigt das CE-Kennzeichen anzubringen. Dadurch bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Alle Maschinen die im europäischen Wirtschaftsraum eingesetzt werden, unterliegen der EU-Maschinenrichtlinie und müssen somit mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein – unabhängig von Herstellungsort und -datum.

Das in Europa etablierte und sehr umfassende System der EU-Richtlinien mit den dazu harmonisierten Normen sowie das CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Sicherheitsbauteile, Maschinen und Anlagen, wird nicht automatisch weltweit akzeptiert. In vielen Ländern der Welt gelten andere verbindliche Vorgaben die dann für einen problemlosen Import in das jeweilige Land zu beachten und umzusetzen sind.

Andere Länder und Richtlinien

Auch der Export bzw. die Inbetriebnahme von Maschinen in den USA unterliegt komplexen Vorgaben, die zudem je nach Bundesstaat oder Gebiet variieren können. In den USA gibt ein Mix aus Produktstandards, Brandschutzvorschriften ("Fire Codes") sowie elektrischen Richtlinien und nationalen Gesetzen vor, wie das Thema Maschinensicherheit zu gewährleisten ist. Hier fallen meistens die Begriffe UL oder OSHA. UL veröffentlicht Sicherheits-Normen. Diese enthalten u.a. die Anforderungen für elektrische Geräte und Komponenten. Als Agentur des US-Arbeitsministeriums fordert die Occupational Safety & Health Administration (OSHA) wiederum, dass alle elektrische Geräte an Arbeitsplätzen die entsprechenden UL-Normen erfüllen. Dies betrifft sowohl neue, als auch gebrauchte und umgebaute oder erweiterte Maschinen.

Wer als Hersteller Maschinen in die USA verkauft, sollte also bereits in der Designphase darauf achten, dass alle Vorgaben berücksichtigt werden, damit später am Einsatzort der Maschine auch mit Blick auf die Betriebserlaubnis eine reibungslose Inbetriebnahme gewährleistet ist. Betreiber von Maschinen in den USA wiederum sind dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Arbeit an der Maschine abzusichern. Hierzu gehören u.a. das Erstellen eines LoTo-Systems, um gefährliche Energien sicher beherrschen zu können, oder die Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen.

In Südamerika ist die bekannteste und relevanteste Richtlinie für die Maschinensicherheit die brasilianische NR-12. Sie stellt technische Referenzen, Grundsätze und Schutzmaßnahmen vor, mit denen die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Arbeitnehmern sichergestellt wird. Ferner sind die Mindestanforderungen für die Unfallverhütung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine in der NR-12 festgelegt. Auch in Asien erhält das Thema Maschinensicherheit zunehmend mehr Aufmerksamkeit, nicht zuletzt durch den wachsenden Export von Maschinen und Anlagen in den europäischen und amerikanischen Wirtschaftsraum. So ist z.B. in China eine Zertifizierung von technischen Produkten nach den Vorgaben des Zertifizierungssystems China Compulsory Certification (CCC) erforderlich.

Schranken auf für Maschinen

Fehlen bei der Einfuhr entsprechende Konformitätserklärungen oder andere Dokumente, ist zu befürchten, dass eine Maschine möglicherweise mehrere tausend Kilometer entfernt am Zoll keine Einfuhrerlaubnis erhält. Sich erst dann um die notwendigen Zulassungen zu kümmern, ist umständlich und langwierig.

Pilz bietet daher entsprechende Dienstleistungspakete zur Konformitätsbewertung für Maschinen an. Das Besondere: Pilz Kunden auf der ganzen Welt haben dabei „ihren“ Ansprechpartner bei der jeweiligen Pilz Tochtergesellschaft im Heimatland. Der lokale Ansprechpartner koordiniert das gesamte Projekt übergeordnet und greift bei der Umsetzung auf das Know-how der anerkannten Pilz Experten in den Zielländern zurück.

Konkret erstellt Pilz alle notwendigen Unterlagen, die für die Zertifizierung einer Maschine durch lokale Behörden erforderlich sind. Die Experten von Pilz beraten bereits in der Konstruktionsphase der Maschine, indem sie das Design insbesondere im Hinblick auf die speziellen lokalen Anforderungen bewerten. Mit der Erstellung solcher „Reisepässe für Maschinen“ erleichtert Pilz Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten.

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  • Als „Botschafter der Sicherheit“ ist Pilz in der Lage, grenzüberschreitend lokales Wissen bereitzustellen, anzuwenden und über Ländergrenzen hinweg mit der selben Professionalität und Qualität zu arbeiten.

    Als „Botschafter der Sicherheit“ ist Pilz in der Lage, grenzüberschreitend lokales Wissen bereitzustellen, anzuwenden und über Ländergrenzen hinweg mit der selben Professionalität und Qualität zu arbeiten.

    Bild: Pilz

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