Hygienesicherer Betrieb von Kühlanlagen Gegen Legionellen im Kühlturm

Der Industriedienstleister Wisag unterstützt seine Kunden beim Einhalten der Hygienevorschriften.

Bild: Wisag
25.08.2017

Kühlanlagen können leicht zu einer Brutstätte für Keime werden. Um eine Epidemie zu verhindern, müssen strengste Hygienevorschriften eingehalten werden. Dabei unterstützt die Wisag Industrie Service Gruppe ihre Kunden.

Brust- und Kopfschmerzen, Husten, Schüttelfrost und hohes Fieber - Legionellen verursachen beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder, von grippeartigen Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen.

Legionellen gedeihen in Wassersystemen

Die Bakterien finden aufgrund der vorherrschenden Temperaturen insbesondere in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren. Um das Risiko einer Gesundheitsgefährdung zu minimieren, ist nun die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft getreten.

Neue Hygieneverordnung für Kühlanlagen

Diese Verordnung regelt die bessere Kontrolle von Kühltürmen, Verdunstungsanlagen sowie Nassabscheidern. Mit der Verordnung macht der Gesetzgeber Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb - durch strengere Betreiberpflichten soll das Risiko einer Verkeimung in Kühltürmen minimiert werden. Der Industriedienstleister Wisag unterstützt iseine Kunden dabei, die Anforderungen für einen hygienesicheren Betrieb zu erfüllen.

Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene

„Unter anderem wurde eine Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen eingeführt", erklärt Sebastian Briel, Geschäftsfeldmanager von Wisag Gebäude- und Industrieservice in Langenfeld. „Zusätzlich müssen die Anlagen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.“

Eine Überschreitung des zulässigen Höchstwerts an Legionellen von 10.000 KBE pro 100 Milliliter muss künftig unverzüglich der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden. „Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei der Anpassung ihres Betriebs auf die neue Verordnung und der Erfüllung aller Anforderungen für einen hygienesicheren Betrieb mit sinnvoller Instandhaltungsstrategie“, sagt Briel abschließend.

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