Totalüberwachung der Internetkommunikation EU-Chatkontrolle: unverhältnismäßig und verfassungswidrig

Der Vorschlag der EU-Kommission ist mit der EU-Grundrechtcharta nicht vereinbar.

Bild: iStock, barisonal
31.05.2022

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik beurteilt die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Chat-, E-Mail und Datenkontrolle als verfassungswidrig und ruft die Bundesregierung dazu auf, am geplanten „Recht auf Verschlüsselung“ festzuhalten und im Rat entschieden auf entsprechende Änderungen der geplanten EU-Verordnung hinzuwirken.

Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag für verbindliche Regelungen zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern veröffentlicht. Darin ist vorgesehen, die Internetkommunikation automatisiert nach strafrechtlich relevanten Inhalten zu untersuchen.

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik sieht darin einen unverhältnismäßigen und einen grundrechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Bürger in der Europäischen Union und fordert die Bundesregierung auf, sich diesen entscheiden entgegen zu setzen.

Mit EU-Grundrechtcharta unvereinbar

Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Die Vorschläge der Kommission sind mit den Prinzipien der EU-Grundrechtecharta unvereinbar. Insbesondere das in Artikel 7 verbriefte Recht auf vertrauliche Kommunikation, den Schutz personenbezogener Daten in Artikel 8, die Informationsfreiheit in Artikel 11 sowie das der unternehmerischen Freiheit in Artikel 16 sind massiv bedroht. Wir halten die Vorschläge zudem für grundgesetzwidrig, da sie unter anderem gegen das Fernmeldegeheimnis und das Recht der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. Wir fordern von der Bundesregierung, diesem verfassungsrechtlich hochproblematischen Entwurf entscheiden entgegenzutreten.“

Der GI-Präsidiumsarbeitskreis sieht den im Grundgesetz festgeschrieben Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, da mit dem Vorschlag alle Menschen, Organisationen und Unternehmen automatisiert überwacht werden sollen. Da die zugrundliegenden informatischen Systeme und algorithmischen Entscheidungsverfahren in der Erkennung strafrechtlichen Inhalte immer fehlbehaftet sind, wird es zu massenhaft unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren kommen.

Auch deshalb hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte solche Vorhaben in der Vergangenheit stets für verfassungsrechtswidrig erklärt.

Pohl erklärt weiter: „Vertrauliche Kommunikation ist ein Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Nur durch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist die vertrauliche digitale Kommunikation zu erreichen. Das maschinelle Scannen von Daten- und Kommunikationsinhalten, egal ob auf den Endgeräten der Nutzenden – mit dem sogenannten Client Side Scanning – oder auf dem Weg vom Sender zum Empfänger durch ein Aufbrechen von Verschlüsselung, ist ohne Bruch dieser Vertraulichkeit nicht möglich.“

Er führt fort: „Gleichzeitig Vertraulichkeit zu erreichen und die sogenannten Chatkontrollen zu ermöglichen, ist vollkommen unmöglich und wird es auch immer bleiben. Wir fordern von der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag geplante Recht auf Verschlüsselung auf Europäischer Ebene durchzusetzen, anstatt es derart zu unterlaufen.“

Bereits im März hat eine europäische Initiative auf Anregung der Gesellschaft für Informatik und angesichts des nahenden EU-Gesetzgebungsverfahrens gefordert, alle Aktivitäten zur Schwächung und Umgehung von Verschlüsselung einzustellen, da dies enormen Schaden für die Sicherheit aller EU-Bürger sowie unserer Wirtschaft bedeuten.

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