Promotion Die Digitalisierung hat keine eigenen Gesetze – aber sie braucht welche

Zukunftsallianz Maschinenbau e.V.

Dr. Timo Karsten, Partner bei Osborne Clarke, Köln

Bild: Osborne Clarke
21.01.2017

Wem gehören Daten und wer darf sie kommerziell und tatsächlich nutzen?

Die technologische Entwicklung und Digitalisierung im Bereich Maschinenbau & Industrial Automation verlangt auch nach Lösungen für Rechtsfragen. Viele Fragen lassen sich auf der Grundlage der bestehenden deutschen und europäischen Gesetze beantworten. Einige Kernfragen sind aber derzeit noch ungeklärt und unter den Experten umstritten. Die wohl wichtigste ist das Recht an Daten: Wem gehören Daten, wer darf sie kommerziell und tatsächlich nutzen? Hier ist der europäische Gesetzgeber gefragt, Klarheit zu schaffen.

Andere Fragen in der Produktion sind mit den geltenden Gesetzen zu lösen, zum Beispiel schutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit additive Fertigungsmethoden wie dem 3D-Druck oder die daraus folgende Mängel- und Produkthaftung. Auch im Vertragsrecht werden neue Fragen aufgeworfen, wie beim Vertragsschluss zwischen Maschinen. Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten, etwa von Kunden oder Mitarbeitern, verarbeiten, müssen sich dabei ab Mai 2018 nach der Datenschutz-Grundverordnung richten – andernfalls drohen hohe Geldbußen. Systemgestaltung, Big Data oder sektorspezifische Anwendungen unterliegen besonderen Anforderungen.

Bei der Nutzung von Daten sind kartellrechtliche Aspekte zu bedenken, insbesondere bei Kooperationen. Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Aktuelle Themen, auch aufgrund von Gesetzesnovellen, sind beim Einsatz von Fremdpersonal die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung und die geforderte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Zunehmende Hackerangriffe haben die Sicherheitsfrage in den Mittelpunkt gerückt: Welche Verantwortung tragen Unternehmen und die handelnden Manager für IT- und Datensicherheit? Mit dem IT Sicherheitsgesetz hat die Bundesregierung für bestimmte Unternehmen einen Rechtsrahmen geschaffen.

Nähere Informationen bietet das Whitepaper zum Thema „3D-Druck: Kein rechtsfreier Raum“.

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