Der Cyber Resilience Act soll angesichts der zugespitzten Lage im Bereich Cybersicherheit dazu beitragen, Schaden von Europa abzuwenden. Ziel der EU-Gesetzgebung ist ein höheres Cybersecurity-Schutzniveau für vernetzte Produkte. Dafür muss die Sicherheit – auch für Produkte, die schon länger auf dem Markt sind – systematisch durch Maßnahmen wie die Verankerung von Security im Produktdesign, Update-Fähigkeit und das wirksame Schließen von Schwachstellen erhöht werden.
Jetzt Prioritäten setzen
Unternehmen müssen alle in den Verkehr gebrachten Produkte ab dem Stichtag 11. Dezember 2027 entsprechend zertifiziert haben, um (weiter) das CE-Kennzeichen tragen zu dürfen. In einer ersten Stufe greift seit 11. September 2026 die Meldepflicht nach Artikel 14 und verpflichtet zur Meldung von ausgenutzten Schwachstellen und schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen. Die Einhaltung des CRA hat damit einen starken Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit, doch viele Unternehmen machen sich das noch nicht ausreichend bewusst. Es funktioniert nicht mehr, das Thema an die eigenen Lieferanten weiterzureichen, denn derjenige, der das Produkt in Verkehr bringt, haftet für das Gesamtsystem. Anders als die bereits in Kraft getretene NIS-2-Richtlinie ist der CRA ein Regelwerk, das auch sehr konkrete, detaillierte technische Anforderungen an Anlagen und Komponenten mit sich bringt. Die EU gibt dazu eine Reihe von Normen heraus, von denen ein Teil noch nicht letztgültig ausdefiniert ist. Dennoch drängt die Zeit, wenn ab 2027 jedes ausgelieferte System die neue Norm erfüllen soll.
Der CRA erfordert aufwendige organisatorische Anpassungen
Der CRA bildet mit der EN 40000-Reihe die horizontale Blaupause für Cybersecurity bei Produkten mit digitalen Elementen – branchenübergreifend, nicht nur für die Industrie. Für den industriellen Bereich entsteht ergänzend die EN 50770-Reihe, die ausdrücklich auf der IEC 62443 aufbaut – darunter auch auf bereits bestehenden, bislang freiwilligen Normen wie IEC 62443-4-1 und IEC 62443-4-2. Unternehmen, die die IEC 62443 schon heute anwenden, sind entsprechend gut auf den CRA vorbereitet. Bereits gültige Normen wie die EN 18031, die im Rahmen der Radio Equipment Directive (RED) die Cybersicherheitsanforderungen für Funkanlagen konkretisiert, werden durch den CRA nicht abgelöst: Für vernetzte Funkprodukte gelten RED und CRA künftig parallel, wobei der CRA zusätzliche, produktübergreifende Pflichten – etwa SBOM, Update-Zeiträume und Meldewesen – ergänzt. Wer heute noch nicht mit der IEC 62443 oder der RED vertraut ist, muss sich jetzt damit auseinandersetzen: Ein rascher Einstieg ist unabdingbar.
Je nachdem, nach welcher Sicherheitsklasse das Produkt gelistet ist, muss eine Prüforganisation wie etwa der TÜV die Lösung prüfen. Das bedeutet häufig einen immensen Mehraufwand. Zugleich ist davon auszugehen, dass sich die Standardisierung durchsetzen wird – und bei Ausschreibungen bald die CRA-Regelkonformität eingefordert wird. Für international agierende Unternehmen, die den europäischen Markt bedienen, bedeutet das in aller Regel, dass sie die Thematik für ihre jeweiligen Lösungen gleich für alle Märkte adressieren. Zunächst geht es vor allem darum, ein Verständnis für die Risikoeinschätzung zu entwickeln, daraus technische Maßnahmen für das Produkt abzuleiten und die eigenen Lieferanten einzubeziehen.
Der Weg ist teils holprig
Die Normen werden harmonisiert und finden sich in unterschiedlichen Regelwerken wieder. Für diejenigen Unternehmen, die in der Vergangenheit schon an Normen wie zum Beispiel der EN 18031 (die RED-Cyberanforderungen konkretisiert) mitgearbeitet haben, ist der nächste Schritt nicht ganz so groß. Zugleich ist deutlich, dass sich etwa im Maschinen- und Anlagenbau bei weitem noch nicht alle Unternehmen auf den Weg gemacht haben. Für sie wird es deutlich schwieriger, denn während bisher bei der CE-Zertifizierung in der Selbstdeklaration noch Spielraum bestand, verändern sich die Anforderungen mit dem CRA erheblich.
Es gibt auch noch einige Unwägbarkeiten. In vielen Produkten ist Standard-Software wie etwa Windows von Microsoft als Teilkomponente verbaut. Die seit 01.08.2025 in Kraft getretene Erweiterung der RED-Direktive, die EN18031, führt hier zu einem Dilemma: Zur nun geforderten SBOM (Software Bill of Materials) würde auch eine entsprechende Offenlegung zu Windows gehören. Die SBOM trägt dazu bei, dass sich schnell identifizieren lässt, ob das eigene System betroffen ist, sobald eine neue Schwachstelle publik wird. Es gibt jedoch derzeit keine RED-spezifische Konformitätserklärung von Microsoft, die von einem Prüflabor akzeptiert wird. Den Herstellern fehlt damit eine wichtige Bestätigung für ihr Produkt. Hier wird die Zukunft zeigen, wie sich diese Herausforderung lösen lässt.
Neue Anforderungen für Embedded-Hard- und Software
Gefragt sind zum einen architektonische Aspekte wie ein Sicherheitsanker im Produkt: Eine Hardware Root of Security/Trust bedeutet, dass ein System vor dem Start überprüfen können muss, ob Bootloader, Firmware und Betriebssystem genau in der für das Produkt vorgesehenen Version vorliegen und nicht manipuliert oder verändert wurden. Dadurch ist es künftig nicht mehr möglich, Software oder zusätzliche Programme „einfach nachträglich aufzusetzen“, um die Lauffähigkeit sicherzustellen: Jede Änderung muss in das Sicherheitskonzept integriert und freigegeben werden. Teilweise werden Updates von Herstellern noch als Link auf der Homepage zur Verfügung gestellt und die Kunden per E-Mail darüber informiert. Nun muss das System also selbst „verstehen“, dass ein Software-Update passt und nicht manipuliert wurde.
Das neue Gesetz verlangt darüber hinaus ein kontinuierliches Schwachstellen-Monitoring und einen Überblick über potenzielle Risiken, die in Zwischenkomponenten oder im Zusammenspiel von Komponenten im Gesamtsystem entstehen können. Die Frequenz von Updates und Releases ist je nach Security-Klassifizierung des Produkts zu wählen. Für Standardprodukte ist das typischerweise einmal monatlich. Gerade bei älteren Produkten ist die Update-Thematik komplex.
Der Software-Entwicklungsprozess verändert sich
Die größte Umstellung für die Unternehmen liegt sicherlich darin, dass die gewohnten Pfade verlassen werden müssen und die bisherige Flexibilität in der Produktentwicklung zum Teil verlorengeht. Unternehmen müssen zum Beispiel nachverfolgen und dokumentieren (SBOM), welche Software-Komponenten im Einsatz sind und diese stetig bezüglich Vulnerabilitäten überwachen. Diese Dokumentation muss der Hersteller über den gesamten Lebenszyklus des Produkts – mindestens zehn Jahre – vorhalten und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zugänglich machen; sicherheitsrelevante Informationen und Anleitungen für Anwender müssen darüber hinaus direkt mit dem Produkt mitgeliefert werden.
Das betrifft ausdrücklich auch Open-Source-Komponenten: Setzt ein Hersteller sie in einem kommerziellen Produkt ein, bleibt er dafür in vollem Umfang verantwortlich – inklusive ihrer Auflistung in der SBOM. Nicht-kommerzielle Open-Source-Software fällt komplett aus dem Anwendungsbereich des CRA heraus. Wird ein Open-Source-Projekt jedoch kommerziell relevant von einer Organisation betreut (ein sogenannter „Open-Source-Software-Steward", zum Beispiel eine Stiftung wie die Linux Foundation), gilt ein bewusst leichteres Pflichtenregime – etwa eine Cybersecurity-Policy und Schwachstellenmanagement, aber ohne Bußgeldrisiko. Generell lässt sich sagen: Die Software-Entwicklung wird deutlich formaler und es gelten klare Regeln für einen sicheren Development-Prozess. Nun ist mehr Dokumentation im Vorfeld, bessere Produktplanung und der Nachweis notwendig, dass „secure by design“ konzipiert und entwickelt wurde. Die Lösungen müssen also dezidiert gebaut und über den Lebenszyklus gewartet werden.
Wie bisher bei Problemen eine schnelle „Umgehung“ zu bauen und einfach über Nacht rasch ein Release oder ein Update zu veröffentlichen, ist im Kontext des CRA schlicht nicht mehr möglich. Zu prüfen ist nun auch, ob externe Entwickler oder Entwicklungsteams, die nicht nach CRA-Vorgaben arbeiten, zum Beispiel in Ländern außerhalb der EU, ebenfalls im Sicherheitskonzept abgedeckt sind. Hier sind definierte Schnittstellen notwendig. Auch Schulungen bekommen noch einmal einen höheren Stellenwert. Die Ansprüche an das Testing verändern sich ebenfalls. Zum Teil müssen unterschiedliche Personen Funktionen testen, was gegebenenfalls größere Teams erfordert. In der Folge wird es deutlich weniger kleine Standardprogramme oder Kleinserien geben. Die kleinen, schnellen Projekte für Ad-hoc-Lösungen werden weniger – stattdessen muss gleich strategischer und über den Einzelfall hinaus gedacht werden. Damit verändert sich gegebenenfalls auch die Produktpalette.
Wie sich das Sicherheits-Level schnell anheben lässt
CRA-vorzertifizierte Produkte mit den entsprechenden Nachweisen können ein wichtiger Schlüssel sein, um nun schneller in die Umsetzung zu kommen. Insbesondere im Embedded-Linux-Umfeld steigt der Druck zu mehr Professionalität und damit der Bedarf an vorkonfigurierten und nachweisbaren Security-Bausteinen. Um die Umsetzung zu beschleunigen und Entwicklungsaufwände deutlich zu reduzieren, setzen Unternehmen auf vorhandene Lösungen. CRA-ready-Produkte wie KontronOS integrieren Funktionen wie Secure Boot, sichere OTA-Updates und SBOM bereits im Betriebssystemumfeld. Device-Management-Lösungen wie KontronGrid ermöglichen das sichere und effektive Ausrollen von Security-Updates auf Edge-Geräte. Gleichzeitig wächst die Nachfrage nach Beratungsleistungen rund um Embed¬ded Linux und industrielle Cybersecurity. Was früher zumeist der kritischen Infrastruktur vorbehalten war, hält jetzt im Standard Einzug.
Ein weiterer Ansatzpunkt – nicht zuletzt für bestehende Produkte im Praxiseinsatz – sind Firewalls wie die Plug&Play-Lösung KontronAIShield, die als Sicherheits-Gateway zwischen Netzwerk und Endsystem zum Einsatz kommt. Anders als bei der klassischen „Deep Packet Inspection“ reduziert sich der administrative Aufwand, da keine aufwendige Verteilung und Pflege von Zertifikaten in allen Systemen mehr notwendig ist. Die KI prüft direkt auf potenziell schädliche Datenpakete. Die Firewall kann als Teil des Gesamtsystems vorgeschaltet werden. Durch vorgeschaltete Sicherheits- und Hardwarelösungen können die Risiken älterer, nicht mehr updatefähiger Systeme demnach reduziert werden – etwa bei Medizintechnik wie Computertomografen im Krankenhaus, Cash-Handling-Systemen im Bank- und Retailbereich oder Fahrkartenlesegeräten im öffentlichen Nahverkehr. Der Verbund aus Bestandssystem und Firewall Appliance wird hier als ein Gesamtsystem betrachtet, in dem intern nur definierte Services geteilt werden.
Painpoint: Update-Fähigkeit über den Lebenszyklus
Der CRA verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, Schwachstellen über den Lebenszyklus ihrer Produkte zu tracken und zu beseitigen. Ohne Update-Fähigkeit lässt sich diese Basisanforderung nicht erfüllen. Die Vorgaben sehen vor, dass Security-Updates mindestens fünf Jahre nach Auslieferung gewährleistet sein müssen. Viele Anwender:innen nutzen Systeme jedoch über 10 bis 20 Jahre. Embedded-Hersteller mit eigenem Betriebssystem können kontinuierliche Updates zwar leicht selbst liefern, bei BIOS, Firmware und hardware-nahen Komponenten besteht dennoch eine Abhängigkeit von Zulieferern wie AMI oder Intel: Endet der Support, endet letztlich auch die Updatefähigkeit des Gesamtsystems. Diese Herausforderung lässt sich jedoch durch kundenindividuelle Absprachen zu kostenpflichtigem Extended Support oder durch andere Ansätze lösen, wenn Updates nicht mehr möglich sind.
Der Schutzbedarf steigt
Anders als bei Smartphone-Updates sind Updates im industriellen Umfeld deutlich komplexer. Maschinen und Anlagen bestehen häufig aus Komponenten mehrerer Hersteller, Integratoren und Softwarelieferanten. Zwar kann der jeweils Verantwortliche Updates zur Verfügung stellen, doch der nachgelagerte Partner muss die Softwarepakete jeweils prüfen, gegebenenfalls adaptieren und in ihrer jeweiligen Umgebung freigeben.
Entsprechend wird der Untersuchungs- und Evaluierungsaufwand zunehmen, um letztlich sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden können. Aufgrund der erforderlichen Prozess- und Organisationsveränderungen ist es wichtig, dass sich alle betroffenen Unternehmen jetzt auf den Weg begeben. Im letzten Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden bis Mitte 2025 pro Tag 119 neue Schwachstellen gefunden – das waren 24 Prozent mehr als im Vorjahr, weiterhin gab es 280.000 neue Schadprogramm-Varianten pro Tag. Höchste Zeit also für ein höheres Schutzniveau, von dem Wirtschaft und Gesellschaft in Europa profitieren.