Filiz Albrecht berufen Bosch verändert Geschäftsführung

Zum 1. Januar 2021 wird Filiz Albrecht in die Geschäftsführung von Robert Bosch berufen und zur Arbeitsdirektorin ernannt.

Bild: Robert Bosch
26.06.2020

Für das Ende des Jahres 2020 kündigt Robert Bosch Änderungen in der Geschäftsführung an. Zwei Geschäftsführer werden im Dezember austreten, Filiz Albrecht wird im Januar 2021 die Stelle von Christoph Kübel übernehmen.

Christoph Kübel (60) scheidet zum 31. Dezember 2020 aus der Geschäftsführung bei Robert Bosch aus und tritt in den Ruhestand. Danach wird er sich anderen Aufgaben im Umfeld des Unternehmens widmen, die zeitnah bekanntgegeben werden.

Kübel hat seine mehr als 30-jährige Karriere bei Bosch 1986 als kaufmännischer Trainee begonnen. Seit 2012 ist er Geschäftsführer und Arbeitsdirektor mit der Zuständigkeit für das Personal- und Sozialwesen inklusive Leitender Mitarbeiter neben weiteren zentralen Funktionen.

Die Nachfolge von Christoph Kübel übernimmt Filiz Albrecht (48). Sie wird mit Wirkung zum 1. Januar 2021 neu in die Geschäftsführung von Robert Bosch berufen und zur Arbeitsdirektorin ernannt. Albrecht leitet derzeit die Zentralabteilung Human Resources bei Bosch und ist zuständig für Leitende Mitarbeiter, Talentmanagement sowie Organisationsentwicklung.

Sie ist Diplom-Wirtschaftsjuristin und hält einen Master of Business Administration (MBA). Ihre Laufbahn startete sie in der Automobilzulieferindustrie und war vor ihrem Eintritt in die Bosch-Gruppe im Oktober 2017 unter anderem bei Mann+Hummel tätig, zuletzt als Geschäftsführerin und Arbeitsdirektorin.

Position ASEM-Region wird nicht neu besetzt

Peter Tyroller (62), seit 2006 Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH und bis zum 31.12.2020 zuständig für die Koordination der Aktivitäten in der Region Asien-Pazifik, tritt zum Jahresende in den Ruhestand. Tyroller war zunächst von 1992 bis 1994 bei Bosch tätig und kehrte 2000 wieder zum Unternehmen zurück, zunächst als Vertriebsleiter im Geschäftsbereich Benzinsysteme, später als Vorsitzender des Bereichsvorstands.

Seit 2013 koordiniert Tyroller die Aktivitäten in der Region Asien-Pazifik mit den Ländern Australien, China, Indien, Japan, ASEAN-Staaten und Südkorea. Diese Position wird nicht neu besetzt; die Koordination der Geschäfte in der Region wird innerhalb der Geschäftsführung zum 1. Januar 2021 wie folgt geordnet: Dr. Volkmar Denner übernimmt die Verantwortung für die Aktivitäten in China, Dr. Stefan Hartung für Indien. Dr. Markus Heyn ist künftig für die Geschäfte in den Ländern Japan und Südkorea zuständig, während Uwe Raschke die Region Südostasien (ASEAN-Staaten) und Australien verantwortet.

Dank an Kübel und Tyroller

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter danken Christoph Kübel und Peter Tyroller für ihre langjährige und erfolgreiche Tätigkeit im Unternehmen. „Christoph Kübel hat als Arbeitsdirektor in Zeiten der Digitalisierung die moderne Arbeits- und Führungskultur im Unternehmen gefördert. Die Themenfelder Chancengerechtigkeit und Vielfalt sowie Qualifizierung und Weiterbildung hat er erfolgreich vorangetrieben“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Robert Bosch.

„Peter Tyroller hat mit gezielten Investitionen in die Fertigung sowie dem Aufbau von Entwicklungszentren vor Ort das Markt- und Innovationspotenzial in zentralen Wachstumsregionen für unser Unternehmen erschlossen und das Geschäft in Asien-Pazifik erfolgreich ausgebaut. Damit hat er maßgeblich zur positiven Entwicklung der Bosch-Gruppe in der Region Asien-Pazifik beigetragen“, so Denner.

Franz Fehrenbach, geschäftsführender Gesellschafter von Robert Bosch Industrietreuhand und Vorsitzender des Aufsichtsrats bei Robert Bosch ergänzte: „Wir verdanken Christoph Kübel und Peter Tyroller wichtige strategische Weichenstellungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen. Mit großem persönlichen Einsatz haben sie einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Bosch-Gruppe geleistet und sich innerhalb und außerhalb des Unternehmens hohen Respekt erarbeitet. Aufsichtsrat und Gesellschafter sind ihnen dafür zu großem Dank verpflichtet.“

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