Solar-Förderung Ausbauziele verfehlt

Photovoltaik: Mit 1437 MW in den vergangenen zwölf Monaten liegt der Zubau an Solaranlagen unter dem gesetzlich festgelegten Zubaukorridor.

Bild: Bundesnetzabentur
05.10.2015

Erstmals werden die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen nicht gekürzt.

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 1. Dezember 2015 nicht gekürzt werden. „Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 1437 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2400 bis 2600 Megawatt. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt“, sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen müssen nach den Regeln des EEG monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der vergangenen zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2014 bis August 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten. In den vergangenen drei Monaten ist die Anzahl der verspäteten Meldungen von PV-Anlagen, die zu Jahresbeginn stark angestiegen war, wieder deutlich gesunken. Franke hierzu: „In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Verzögerungen bei der Meldung zu erheblichen finanziellen Einbußen bei betroffenen Anlagenbetreibern führen können; im eigenen Interesse sollte jeder Anlagenbetreiber prüfen, ob er seine Anlage im PV-Meldeportal registriert und eine ASO-Nummer von der Bundesnetzagentur erhalten hat.“

Informationen zu den EEG-Vergütungssätzen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

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