Erhöhung des Ausbauziels Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen

Offshore-Windkraft soll bis 2030 auf 20 GW ausgebaut werden.

08.06.2020

Das Kabinett hat am 3. Juni 2020 die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 GW. Zudem sieht der Entwurf mit 40 GW bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier sagt zu der Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes: „Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Mit 20 GW in 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil Erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen.“

Erstmals habe man auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglichen und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen liefern soll. „Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung“, erklärt Altmaier.

Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt

Die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele verlangt eine Koordinierung und gute Verzahnung verschiedener Prozesse. Daher schafft das Windenergie-auf-See-Gesetz die Voraussetzungen dafür, mit denen sich unter anderem die Verwaltungsverfahren straffen und beschleunigen sowie die Ausbauziele erreichen lassen.

Zur Umsetzung der 20 GW bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart. Mit dem Kabinettbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun bereits eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um.

Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.

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