Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung in den Stromnetzen Erzeugung und Verbrauch stärker miteinander verknüpfen. Wie sich bereits in den Gesetzesentwürfen andeutet, wird der Rollout stufenweise erfolgen. Beginnend bei Großverbrauchern von Strom (ab 10.000 kWh pro Jahr) sowie größeren EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung) im Jahr 2017 ist eine Ausweitung des verpflichtenden Rollout bis hin zu Verbrauchern mit mindestens 6.000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2021 vorgeschrieben. VDE FNN begrüßt dieses Vorgehen, da so verbindlich der Startschuss für die bundesweite Einführung dieser neuen Infrastruktur fällt. Gleichzeitig können durch den stufenweisen Rollout wertvolle Erfahrungen für mehr Systemstabilität gesammelt werden.
Das Gesetz legt unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme (Smart Meter) fest. Datenschutz und Interoperabilität werden verbindlich geregelt. So werden Verbraucher Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bekommen. In die Digitalisierung einbezogen werden auch Kleinerzeugungsanlagen mit bis zu 7 kW elektrischer Leistung. Betroffen sind allerdings nur Neuanlagen.
Die Regelung, dass die historischen Verbrauchs- und Einspeisewerte in modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen jeweils 24 statt 12 Monate gespeichert werden müssen, sieht VDE FNN kritisch. Die Neuregelung erfordert eine Überarbeitung der FNN-Lastenhefte für den Basiszähler sowie eine entsprechende Anpassung der Geräte durch die Hersteller. Dies führt zu weiteren Verzögerungen, denen nur ein geringer zusätzlicher Nutzen gegenüber steht. Laut Kaspersky stehen auch die Verbraucher der Regelung skeptisch gegenüber.