Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen Smart-Meter-Roll-out gestoppt

Rund 50 Messstellenbetreiber sind gerichtlich gegen den verpflichtenden Einbau der Smart Meter vorgegangen.

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09.03.2021

Der Roll-out von Smart Metern in Nordrhein-Westfalen wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster vorläufig gestoppt. Das sind jetzt die nächsten Schritte.

Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist „voraussichtlich rechtswidrig“. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Eilbeschluss entschieden.

Grundlage der Entscheidung

Anfang 2020 kam mit der Marktverfügbarkeitsverfügung des BSI der Roll-out intelligenter Messsysteme endlich ins Rollen. Mit der Zertifizierung dreier Messsysteme wurden die formalen Kriterien des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt. Die Systeme erfüllen aber wohl nicht die technischen Voraussetzungen, die das Gesetz vorgibt. Deshalb sind rund 50 Messstellenbetreiber mit Hilfe von BBH gerichtlich gegen den verpflichtenden Einbau der Smart Meter vorgegangen. Mit Erfolg, das OVG Nordrhein-Westfalen schob nun der Unterschreitung gesetzlicher Standards einen Riegel vor.

Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz zwingend erfüllen müssten, sehe das BSI nicht vor, so das Gericht. Die dem BSI zustehende Kompetenz, technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten.

Klarer Rahmen für den Roll-out intelligenter Messsysteme

BBH-Partner Dr. Jost Eder, der die Verfahren begleitet hat, sagt: „Die Entscheidung gibt einen klaren Rahmen für den Roll-out intelligenter Messsysteme: Erst wenn diese auch ihren vollen Nutzen bringen, darf das BSI ihren Einbau verpflichtend anordnen.“

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