Tools zur schnellen Analyse Harte Konsequenzen bei Verstößen gegen den Cyber Resilience Act?

Im Zuge des Cyber Resilience Act Aufwand und Kosten von Cybersicherheits-Compliance-Prozessen deutlich mit Hilfe von Lösungen reduziert.

Bild: DALL·E, publish-industry
10.05.2024

Der Cyber Resilience Act (CRA) steht kurz vor der Einführung. Hersteller, Importeure und Händler sollten sich deshalb schon jetzt mit den neuen Vorgaben vertraut machen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Denn bei Verstößen droht die Aberkennung der CE-Kennzeichnung.

Im März 2024 hat das Europäische Parlament den Cyber Resilience Act verabschiedet. Die finale Version wird in den nächsten Wochen veröffentlicht und gibt den Startschuss für die Übergangsfrist. „Unternehmen sollten zeitnah prüfen, inwieweit die Anforderungen des CRA die eigenen Produkte betreffen und wie schnellstmöglich eine umfassende Konformität sichergestellt werden kann“, sagt Cybersecurity-Experte Jan Wendenburg, Geschäftsführer von Onekey

Eigenen Produktions- und Entwicklungsprozesse anpassen

„Dazu sind Anpassungen in den eigenen Produktions- und Entwicklungsprozessen notwendig, die auf Basis der neuesten Iterationen nun besser greifbar sind.“ Das Düsseldorfer Unternehmen hat eine Lösung zum Patent angemeldet, die Herstellern, Importeuren und Verkäufern von Technologieprodukten mit digitalen Elementen wesentliche Schritte erleichtert: Den Compliance Wizard.

Die Lösung ermöglicht eine umfassende Cybersicherheitsbewertung von Produkten. Durch die Kombination von automatischer Schwachstellenerkennung, CVE-Priorisierung und Filterung mit einem ganzheitlichen, interaktiven Compliance-Fragebogen werden Aufwand und Kosten von Cybersicherheits-Compliance-Prozessen deutlich reduziert.

Die von der EU angedrohten Sanktionen bei Sicherheitslücken sind empfindlich - und umfassen neben Bußgeldern für Unternehmen auch Geldstrafen für Geschäftsführer. Herstellern, Händlern und Importeuren kann auch die CE-Kennzeichnung entzogen werden: Das bedeutet einen Verkaufsstopp auf dem gesamten EU-Markt.

Mit dem CRA wird das Prinzip „Security by Design“ Gesetz: Künftig reicht es nicht mehr aus, die Konformität eines Produkts mit digitalen Elementen erst zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens sicherzustellen. Vielmehr ist eine kontinuierliche Risikobewertung erforderlich - und die sofortige Behebung von Sicherheitslücken.

Beim Zukauf von Komponenten von Drittanbietern und Open-Source-Komponenten müssen Hersteller eine Due Diligence durchführen, um das Endprodukt durch den Einbau dieser Bestandteile nicht zu gefährden. Bislang fehlten den Unternehmen jedoch viele Informationen über die grundlegenden Anforderungen des CRA sowie einheitliche Standards.

CRA durch Tools automatisiert umsetzten

Das soll sich nun ändern: „Die EU-Kommission hat bereits horizontale Standards für zentrale Tätigkeiten und Sicherheitsanforderungen sowie vertikale Standards für wichtige und kritische Produkte - insgesamt 42 - angekündigt. Damit - und mit den entsprechenden Tools wie unserem Compliance Wizard - können Unternehmen schneller analysieren, was umgesetzt werden muss, um Compliance mit dem CRA zu erreichen“, erklärt Jan Wendenburg.

Im Rahmen der Dokumentationspflicht müssen die Hersteller künftig auch die Software Bill of Materials (SBOM) führen und generell die gesamte Lieferkette hinsichtlich der Sicherheit von Produkten und Komponenten analysieren. Automatisierung ist hier der Schlüssel für produktgerechte Prozesse, die sich nicht negativ auf die Handelspreise auswirken.

Bei diesem digitalen Dokument handelt es sich um eine Gesamtliste aller in einem Produkt verwendeten Softwarekomponenten - auch der versteckten. „Hersteller, Importeure und Händler sollten wissen, dass diese SBOM immer aktuell sein muss. Jeder Patch oder jedes Update erfordert daher eine idealerweise automatisierte Aktualisierung der SBOM“, rät Jan Wendenburg von Onekey.

Mit dem Compliance Wizard wird eine SBOM automatisch erstellt und kann jederzeit ebenso automatisiert gepflegt werden. Zudem ist vielen Unternehmen noch nicht klar, was alles unter den Begriff „Produkte mit digitalen Elementen“ fällt: „Mobile Geräte wie Laptops, Smartwatches, Smart-Home-Devices wie Thermostate oder intelligente Stromzähler und vor allem der immens große und besonders risikobehaftete Bereich der industriellen Steuerungen bis hin zum Kraftfahrzeug fallen darunter: Also alles, was mit einem IT-Netzwerk oder dem Internet verbunden ist“, fasst Jan Wendenburg zusammen.

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