Flächendeckender Einsatz digitaler Stromzähler Bundesrat verabschiedet Smart-Meter-Gesetz

Beschlossene Sache: Bis 2032 müssen Smart Meter flächendeckend in deutschen Haushalten und Unternehmen verbaut werden.

Bild: BMWK
15.05.2023

Der Bundesrat hat das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Damit sollen bis 2032 Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler deutschlandweit ersetzen. Das Gesetz legt dabei einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung vor.

Der flächendeckende Einsatz intelligenter Stromzähler kommt: Das hat der Bundesrat nun beschlossen. Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiiert wurde, sieht einen beschleunigten Einbau digitaler Stromzähler in ganz Deutschland vor. Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen.

Dabei ist ein fester Fahrplan zu Einbau und Verbreitung der Smart Meter festgelegt. So fallen nach dem Gesetzentwurf ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh pro Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 Euro gedeckelt.

Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindestfunktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflicht-Rollout gilt. Die Stromzähler selbst sollen dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter werden.

Kostenersparnisse und Datenschutz für Verbraucher

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Das ermöglicht es ihnen im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Gesetz regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls auch anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online-Banking; europaweit gehört Deutschland damit zu den Vorreitern in Sachen Datensicherheit.

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