Bundeskabinett beschließt Änderung des Funkanlagengesetzes Nie mehr „Kabelsalat“: Das einheitliche Ladekabel kommt

Mit dem einheitlichen Ladegerät wird für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden.

Bild: iStock, wabeno
30.10.2023

Das Bundeskabinett hat der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.

Bundesminister Habeck: „Dank der EU Einigung aus dem Sommer 2022, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen, ist Schluss mit dem Kabelsalat. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt. Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt.“

Mit dem einheitlichen Ladegerät wird für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden – gleichzeitig entsteht weniger Elektronikabfall. Da bisher pro Jahr durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott anfallen. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft, und jeder Verbraucher besitzt im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen er zwei regelmäßig benutzt.

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