Gleiche Wettbewerbsbedingungen? Mehr Steuertransparenz: EU-Richtlinie benachteiligt europäische Unternehmen

Offenlegungspflicht - aber hauptsächlich für Europa? Eine Studie nimmt die neue EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung ins Visier.

Bild: iStock, ugurhan
23.04.2024

Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Eine Studie zeigt allerdings, dass die Richtlinie vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt – und auch unter diesen teils eine ungleiche Behandlung vorherrscht.

Das Ziel der EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung ist, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen rein nationalen und multinationalen Unternehmen zu schaffen. Eine Studie des ZEW und der Universität Mannheim legt nun aber dar, dass hier eine Ungleichbehandlung von Unternehmen vorliegt.

Anders als rein nationale Unternehmen haben multinationale Konzerne die Möglichkeit, ihre Gewinne in Niedrigsteuerstaaten zu verlagern. Durch die in der EU-Richtlinie geplante länderbezogene Ausweisung von Steuerzahlungen, Beschäftigten, Gewinnen und weiteren Finanzkennzahlen soll die Verlagerung von Gewinnen schneller erkannt werden. „Im Schnitt müssen von der Richtlinie betroffene EU-Unternehmen 80 bis 90 Prozent ihrer globalen Operationen auf Länderbasis offenlegen“, sagt Stefan Weck, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, müssen hingegen nur etwa die Hälfte davon so detailliert offenlegen.“ ZEW-Ökonomin und Co-Autorin Hannah Gundert ergänzt: „Etwas mehr als 50 Prozent der betroffenen Unternehmen sind in Europa ansässig, während sich der Rest etwa gleichmäßig auf Amerika und Asien verteilt.“

Ungleichbehandlung auch innerhalb der EU

Die Studie zeigt zudem, dass auch innerhalb der EU durch die Offenlegungspflicht eine Ungleichbehandlung der betroffenen Unternehmen stattfindet. So kann die Offenlegung von besonders sensiblen Geschäftsdaten in den meisten Mitgliedstaaten für einige Jahre verzögert werden. Berichtspflichtige Unternehmen aus Belgien, Ungarn oder Griechenland haben diese Möglichkeit nicht. Die Mitgliedstaaten stellen darüber hinaus unterschiedliche Anforderungen an die Datengrundlage der Länderberichte sowie an den Ort, an dem die Berichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen.

Beste Option: Rücknahme der Richtlinie

Die Studie legt auch Möglichkeiten dar, die neu geschaffenen Ungleichheiten zu beseitigen. „Eine Rücknahme der gesamten Richtlinie wäre unseres Erachtens die beste Option, allerdings ist das auch aus politischen Gründen kaum zu erwarten“, sagt Weck. Deutlich praktikabler sei es da, die Voraussetzungen der Offenlegungspflicht für Unternehmen außerhalb der EU anzupassen.

„Auch die Auswahl der Länder, für welche eine Offenlegung erforderlich wird, sollte angepasst werden“, fügt Gundert hinzu. „Wir empfehlen für den Abbau von Unterschieden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, ihre Wahlrechte in der Umsetzung der Richtlinie einzuschränken.“

Die Studie wurde von Christoph Spengel, Research Associate am ZEW Mannheim und Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, geleitet. Erstellt wurde sie basierend auf einer Expertenbefragung und Finanzkennzahlen aus der Orbis-Datenbank.

Zur Studie

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  • Co-Autor der Studie: Stefan Weck ist Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.

    Co-Autor der Studie: Stefan Weck ist Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.

    Bild: Anna Logue, ZEW

  • Co-Autorin der Studie: Hannah Gundert ist Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.

    Co-Autorin der Studie: Hannah Gundert ist Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.

    Bild: Anna Logue, ZEW

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