Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Gerade in kleinen und mittleren Gemeinden in strukturschwachen Regionen brauchen wir zusätzliche öffentliche Mobilitätsangebote. Mobilitätsstationen als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte stärken die Inter- und Multimodalität. Die Menschen können dann besser je nach ihrem individuellen Mobilitätsbedürfnis wählen, welches Verkehrsmittel sie für erste und letzte Meilen für ihre Fahrt von Tür zu Tür nutzen. Ziel ist ein Anreiz für einen ,modal shift‘ zugunsten klimafreundlicher Mobilität.“
Verbindung verschiedener Mobilitätsformen
Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Mobilitätsformen (zum Beispiel Individualverkehr/ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privat-/Sharing-Fahrzeuge/ Bus, Bahn et cetera) miteinander. Gefördert wird die Errichtung neuer Stationen etwa an Haltestellen, Bahnhöfen oder geeigneten Sharing-Standorten.
Förderfähig ist auch der Ausbau von vorhandenen Stationen um zusätzliche Elemente, wie Ladesäulen oder Service-Anzeigen. Die Projekte müssen stets eine Digitalisierungskomponente beinhalten, zum Beispiel die Möglichkeit zur digitalen Buchung der Sharing-Angebote oder von Park- oder Stellflächen mit Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge.
Kleine und mittlere Gemeinden sind antragsberechtigt
Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben oder die Anschaffung von Fahrzeugen, die durch den Zuwendungsempfänger selbst als Sharing-Angebot betrieben oder für einen begrenzten Zeitraum an Sharing-Anbieter zur Nutzung bereitgestellt werden.
Antragsberechtigt sind Vorhaben in kleinen und mittleren Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern in strukturschwachen Regionen gemäß Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Diese können sich mit einem einfachen und kurzen Skizzenformular bis zum 11. Oktober 2023 per E-Mail bewerben.
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