Inter- und multimodalen Verkehr stärken BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Regionen

Bei Mobilitätsstationen werden verschiedene Mobilitätsformen miteinander verbunden.

Bild: istock, chombosan
28.09.2023

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf kleine und mittlere Gemeinden in strukturschwachen Regionen bei der Errichtung und beim Ausbau von Mobilitätsstationen. Es stehen rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Gerade in kleinen und mittleren Gemeinden in strukturschwachen Regionen brauchen wir zusätzliche öffentliche Mobilitätsangebote. Mobilitätsstationen als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkte stärken die Inter- und Multimodalität. Die Menschen können dann besser je nach ihrem individuellen Mobilitätsbedürfnis wählen, welches Verkehrsmittel sie für erste und letzte Meilen für ihre Fahrt von Tür zu Tür nutzen. Ziel ist ein Anreiz für einen ,modal shift‘ zugunsten klimafreundlicher Mobilität.“

Verbindung verschiedener Mobilitätsformen

Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Mobilitätsformen (zum Beispiel Individualverkehr/ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privat-/Sharing-Fahrzeuge/ Bus, Bahn et cetera) miteinander. Gefördert wird die Errichtung neuer Stationen etwa an Haltestellen, Bahnhöfen oder geeigneten Sharing-Standorten.

Förderfähig ist auch der Ausbau von vorhandenen Stationen um zusätzliche Elemente, wie Ladesäulen oder Service-Anzeigen. Die Projekte müssen stets eine Digitalisierungskomponente beinhalten, zum Beispiel die Möglichkeit zur digitalen Buchung der Sharing-Angebote oder von Park- oder Stellflächen mit Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge.

Kleine und mittlere Gemeinden sind antragsberechtigt

Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben oder die Anschaffung von Fahrzeugen, die durch den Zuwendungsempfänger selbst als Sharing-Angebot betrieben oder für einen begrenzten Zeitraum an Sharing-Anbieter zur Nutzung bereitgestellt werden.

Antragsberechtigt sind Vorhaben in kleinen und mittleren Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern in strukturschwachen Regionen gemäß Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Diese können sich mit einem einfachen und kurzen Skizzenformular bis zum 11. Oktober 2023 per E-Mail bewerben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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