Abrechnung bei DC-Ladesäulen mit AC-Zählern endgültig verboten Warum E-Ladesäulen jetzt umgerüstet werden müssen

Die neuen eichrechtlichen Regeln geben vor, wie der Abrechnungsprozess insgesamt gestaltet sein muss.

Bild: EMH Metering; Ecki Raff
29.03.2019

Ab sofort müssen neu installierte Ladesäulen für E-Autos neue eichrechtliche Vorgaben erfüllen.

Am 1. April 2019 beginnt ein neues Zeitalter für die E-Mobility-Branche. Zu diesem Zeitpunkt enden die eichrechtlichen Übergangsfristen für E-Ladesäulen. Ab sofort müssen alle Neuinstallationen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, ein von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Messgerät aufweisen. Bereits installierte Ladesäulen müssen zeitnah umgerüstet werden. Das Messgerät wird künftig festhalten, wo, wann und von wem getankt wurde.

E-Tanken wird transparenter

Die neuen eichrechtlichen Regeln geben zudem vor, wie der Abrechnungsprozess insgesamt gestaltet sein muss – von der Messung über die Datenübertragung bis zur Rechnungsprüfung. E-Tanken soll dadurch für die Kunden transparenter werden. Zum 1. April verschärfen sich auch die Vorgaben für die DC-Ladetechnologie: Die Abrechnung bei DC-Ladesäulen mit AC-Zählern ist endgültig verboten. Bisher war es erlaubt, für die DC-Ladung einen AC-Zähler zu nutzen, wenn pauschal ein Abschlag von 20 Prozent vom Messwert abgezogen wurde. Diese Ausnahmeregelung endet nun.

Pay-per-Use nicht weiter als Schlupfloch nutzbar

„Diese neuen Regeln sind eine entscheidende Grundlage für eine zukunftsweisende E-Ladeinfrastruktur“, betonte Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering. „Den Anbietern steht hingegen durch die neuen Vorgaben ein Kraftakt bevor. Sie müssen ihre Ladestationen jetzt umrüsten und eine Zulassung für das Gesamtkonzept einholen.“ Erschwerend kommt hinzu: Die Lieferung von Strom muss ab sofort grundsätzlich über die Kilowattstunde erfolgen. Ein Abrechnungsmodus ohne kWh-Ausweisung, wie es zurzeit noch mit Pay-per-Use möglich ist, kann nicht mehr als Schlupfloch genutzt werden. „Wer den Strom nicht verschenken oder per Flatrate anbieten will, hat jetzt keine Wahl mehr“, ergänzt Heuell. „Er muss jetzt sicherstellen und im Zweifel nachweisen können, dass seine Ladesäule den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.“

Gesetzeskonforme AC-Ladeinfrastruktur

Eine mögliche eichrechtlich zulässige Messlösung ist der E-Mobility-Zähler von EMH Metering, dieser wurde von der PTB zugelassen und ermöglicht eine gesetzeskonforme AC-Ladeinfrastruktur. Diese Lösung lässt sich mit einer speziellen Prüf-Software – auch als Transparenz-Software bezeichnet – verknüpfen. Dadurch kann der Kunde überall und zu jeder Zeit ablesen, wo, wann und wie viel er getankt hat. Außerdem kann er mögliche Abweichungen sofort erkennen.

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  • Pay-per-Use kann, durch die neuen Vorgaben, nicht weiter als Schlupfloch genutzt werden.

    Pay-per-Use kann, durch die neuen Vorgaben, nicht weiter als Schlupfloch genutzt werden.

    Bild: EMH Metering

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