Berührungslose Schutzeinrichtungen richtig prüfen Verlässlichen Schutz sicherstellen

TÜV SÜD

Schutzeinrichtungen grenzen Person und Gefahrenquelle physisch voneinander ab. Die richtige Prüfung dieser Teile ist daher besonders wichtig.

Bild: iStock, Yevhenii Dubinko
03.12.2019

Lichtvorhänge, Laserscanner und andere berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) bieten Maschinen- und Anlagenbauern viele Vorteile. Für einen verlässlichen Schutz sind die Systeme aber regelmäßig, angemessen und umfassend zu kontrollieren und zu prüfen.

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Trennende Schutzeinrichtungen grenzen Person und Gefahrenquelle physisch voneinander ab. Bei berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) funktioniert die Abgrenzung zeitlich: Die Systeme halten gefahrbringende Maschinenzustände an, solange Personen im Gefährdungsbereich sind und versetzen die Maschinen so in einen sicheren Zustand, bevor jemand gefährdet wird. Das ist besonders hilfreich, wenn Bediener oft und regelmäßig in den Gefahrenbereich einer Maschine eingreifen.

Durchgesetzt haben sich vor allem optoelektronische Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge, Lichtschranken, Laserscanner und kamerabasierte Systeme. Gerade im Zusammenhang mit arbeitsplatzunterstützenden Robotern kommen sie immer häufiger zum Einsatz.

Der Betreiber spart mit ihnen Zeit und Aufwand, denn ein – oft mühsames – mechanisches Öffnen ist nicht mehr notwendig. Zudem schützen BWS nicht nur die Mitarbeiter, die unmittelbar an der Maschine arbeiten, sondern auch Personen im gesamten Gefahrenbereich.

Doch, wie meistens bei Neuerungen, bestehen bei Betreibern und Mitarbeitern noch Unsicherheiten bezüglich der Sicherheit. Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten Arbeitgeber grundsätzlich dazu, für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Gefahrensituationen am Arbeitsplatz müssen analysiert und geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Aber was bedeutet das für BWS?

Wiederkehrende Prüfungen

In Maschinen integrierte BWS müssen die Betreiber vor der ersten Verwendung und anschließend wiederkehrend prüfen lassen. Entscheidend sind dabei beispielsweise die Montage und mögliche Schäden an Bauteilen, die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach längerem Betrieb (Verschleiß) und die Gefährdungsbeurteilung. Für das Einhalten der Prüffristen sind ebenfalls die Betreiber verantwortlich. Indem sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter so gewährleisten, vermeiden sie zudem Haftungsrisiken.

Aus der Betriebssicherheitsverordnung folgt die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln – somit auch für BWS an Arbeitsmitteln. Konkretisiert wird sie in den Technischen Regeln TRBS 1201 über die Prüfung von Arbeitsmitteln; die TRBS 1203 legen die Anforderungen an das Prüfpersonal fest. Um Detailfehlern bei Prüfungen und Messungen vorzubeugen, sind Know-how und Erfahrung entscheidend.

Es ist wichtig, die wiederkehrenden Prüfungen von den vom BWS-Hersteller vorgeschriebenen Funktionstests zu unterscheiden. Diese, teils arbeitstäglich angeordneten Tests, kann auch das Bedienpersonal nach einer einfachen Einweisung vornehmen. Dabei wird mit einem Prüfstab mit vorgeschriebenen Maßen die Schutzfunktion ausgelöst.

Eine einfache Sichtprüfung hilft darüber hinaus, offensichtliche Schäden festzustellen. Diese Funktionstests ersetzen jedoch keinesfalls die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen – auch wenn sie korrekt ausgeführt und ordnungsgemäß protokolliert werden.

Schritt für Schritt zum Ergebnis

Bei der wiederkehrenden Prüfung geht es zunächst darum, ob die BWS sicher und wie ursprünglich vorgesehen montiert ist, ob sie verändert oder manipuliert wurde und ob sie den Arbeitsablauf beeinträchtigt. Im Anschluss muss die Zeit vom Anhalten der Funktion bis zum tatsächlichen Stillstand der Anlage gemessen werden, also der Nachlauf.

Wenn die Ergebnisse von den Herstellerangaben abweichen, ist zu ermitteln, ob der angegebene Sicherheitsabstand auch bei maximaler Nachlaufzeit noch ausreicht. Andernfalls muss der Betreiber die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und die Schutz-Maßnahmen entsprechend anpassen.

Zusätzlich müssen die Prüfenden klären, ob es eine Wiederanlaufsperre gibt. Das bedeutet, ob der Gefahrenbereich hinter der BWS so abgesichert ist, dass die Maschine erst wieder anläuft, wenn alle aus dem Gefahrenbereich sind beziehungsweise ob er aus einer anderen, nicht abgesicherten Richtung zugänglich ist. Außerdem ist zu prüfen, wie der Betrieb wieder aufgenommen wird, nachdem die Schutzeinrichtung ausgelöst und die Maschine gestoppt hat.

Ausnahmen dringend beachten

Sonderfälle wie Muting-Funktion, Fahrerlose Transportsysteme oder Förderbänder sind ebenso unbedingt zu bedenken. Hier passieren Prüfern mit wenig Erfahrung und Know-how häufig Fehler. Förderbänder stellen beispielsweise aufgrund unklarer Schutzwirkungen eine Herausforderung dar. Hier können Gefahren sowohl durch sich drehende Teile als auch durch das Transportgut selbst entstehen, zumal Letzteres nicht zwingend gegen Verrutschen gesichert ist.

Indem sie zum Beispiel Kollisionen verhindern, sorgen BWS für die Sicherheit rund um das mobile System an fahrerlosen Transportsystemen (FTS). Bei der Prüfung ist unter anderem zentral die Nachlaufzeit korrekt zu ermitteln – also die Zeit, die vergeht bis die Maschine nach der Abschaltung tatsächlich zum Stillstand kommt, beziehungsweise den Weg, den das Fahrzeug in dieser Zeit zurücklegt.

Betriebs- und Prüfbedingungen sind durch die Mobilität jedoch nicht konstant. Bereits die Bodenbeschaffenheit hat Einfluss auf das Fahrverhalten und damit auf die Messergebnisse.

Eine Muting-Funktion erfordert – wie andere spezielle Betriebsmodi – ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Ihr Zweck ist es, die Sicherheitsfunktion kurzzeitig auszusetzen, beispielsweise um Waren in oder durch den Gefahrenbereich zu transportieren. Die Sicherheit muss währenddessen auf anderem Wege gewährleistet sein. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Schutzfunktion nach Ende des Mute-Modus vollständig wiederhergestellt wird.

Betreiber ist verantwortlich

Hersteller müssen ihre Systeme sicher und normkonform auslegen und konstruieren, was sich Betreiber vor der Inbetriebnahme bestätigen lassen sollten. Für die Prüfungen im späteren Betrieb sind sie dann aber selbst verantwortlich. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Umso mehr stehen die Erfahrung und das Know-how der Prüfer im Mittelpunkt.

Betreiber können eigene Mitarbeiter für die Prüfungen qualifizieren lassen oder externe Dienstleister beauftragen, was oft wirtschaftlicher ist. Auch dabei gibt es aber verschiedene Möglichkeiten: Der Vorteil der Hersteller, die diesen Service anbieten, ist, dass sie das jeweilige System am besten kennen.

Herstellerübergreifende Prüfungen bieten unabhängige Dritte wie das Dienstleistungsunternehmen TÜV SÜD an. Die Fachleute unterstützen auch bei allen Fragen zu Umfängen und Fristen.

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